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Kategorien: online-service

Zieht eine beitragszahlende Person um, nimmt sie ihre Beitragsnummer mit. Verbleiben Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner in der Wohnung, müssen sie sich mit ihren Rundfunkbeitragszahlungen befassen. © Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin?

Ziehen mitbewohnende Personen, Partner oder Partnerinnen aus der gemeinsamen Wohnung aus, gibt es einiges zu klären. Miete, Versicherungen, Energieverträge müssen angepasst werden. Was dabei schnell vergessen wird, ist der Rundfunkbeitrag. Wir verraten Ihnen, woran Sie denken sollten.

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

Unternehmen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf Deutsch und Englisch sowie alle nötigen Antragsformulare stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung. Im Service-Portal für Unternehmen können

Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Lediglich ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin einer WG muss beim Beitragsservice angemeldet sein. Alles zum Rundfunkbeitra

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Um sicherzustellen, dass Geflüchtete nicht zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben werden, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften. Alle relevanten Informationen zu den Beitragsregelungen für Asylsuchende stellt der Beitragsservice ab sof

Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Zum Start des Wintersemesters hat der Beitragsservice sein Informationsangebot für Studierende umfassend überarbeitet und unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist in Deutsch und Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende

Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Wenn und solange eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorüber­gehend nicht nutzbar sind, besteht die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung; ein Anruf genügt. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, ist eine dauerhafte Abmeldung auch ohne Nachweise möglich. Eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos ist in beiden

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Köln, 26.11.2020 - ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf weitere Ent­las­tungen für be­sonders von der Corona-Pandemie be­troffene Unter­nehmen ver­ständigt. Dazu weiten sie die Mög­lich­keit für Unter­nehmen aus, sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht frei­stellen zu lassen. An­lass ist der corona­be­dingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.
Unter­nehmen, Insti­tuti­

Beitragsservice informiert in sechs Weltsprachen zum Rundfunkbeitrag

Beitragsservice informiert in sechs Weltsprachen zum Rundfunkbeitrag

Der Beitrags­service richtet sein fremd­sprachiges Ange­bot neu aus und bietet ab sofort grund­legende Infor­ma­tionen zum Rund­funk­beitrag auf Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch an. Weiter­gehende Infor­ma­tionen zum Rund­funk­beitrag stellt der Beitrags­service für aus­ländische Studierende, Unter­nehmen, Insti­tutionen und Einrich­tungen des Gemein­wohls sowie

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen künftig auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen künftig auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich

Ab dem 1. November 2019 können auch Ehe­partner und ein­ge­tragene Lebens­partner eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für ihre Neben­wohnung be­an­tragen. Bis­lang war dies nur für Personen mög­lich, die auch mit ihrer Haupt­wohnung beim Beitrags­service an­ge­meldet waren. Der Beitrags­service stellt auf rundfunkbeitrag.de ein Online-Formular zur Ver­fügung, mit dem Ehe­partner bz

Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen

Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen

Endet eine Befreiungs- oder Ermäßigungs­voraus­setzung nach § 4 RBStV vor­zeitig, können Beitrags­konto­inhaber dies dem Beitrags­service ab sofort mit­hilfe eines neuen Online-Formulars mit­teilen. Der Beitrags­service empfiehlt eine früh­zeitige Rück­meldung, sobald eine Befreiungs- oder Ermäßigungs­voraus­setzung vor­zeitig weg­fällt, um eventuelle Nach­forde­rungen zu ver­meiden.
Köln, 09

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag: Beitragsservice stellt Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen zur Verfügung

Personen, die bereits für ihre Haupt­wohnung den Rund­funk­beitrag zahlen, können für ihre Neben­wohnungen eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­antragen. Der Antrag auf Be­freiung muss schrif­tlich beim Beitrags­service ein­ge­reicht werden – hier­für steht nun ein Formular unter rundfunkbeitrag.de zur Ver­fügung. Die Be­freiung ist grund­sätz­lich rück­wirkend zum 18. Juli 201

Keine Rundfunkbeitragspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Asyl­be­werber­innen und Asyl­be­werber müssen keinen Rund­funk­beitrag zahlen. Städte und Kommunen wurden vom Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio da­rüber infor­miert. Sie können dem Beitrags­service ihre Asyl­be­werber­unter­künfte melden und so sicher­stellen, dass die Asyl­be­werber­innen und Asyl­be­werber nicht auto­ma­tisch an­ge­schrieben werden.

Köln, 14.09.2015 – 

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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