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Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Pressemitteilung -

Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

  • Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
  • Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Lediglich ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin einer WG muss beim Beitragsservice angemeldet sein.
  • Alles zum Rundfunkbeitrag für Studierende hat der Beitragsservice in deutscher und englischer Sprache unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt; darunter Antworten auf die häufigsten Fragen sowie alle nötigen Antragsformulare.

Köln, 29.09.2022 – Angesichts von Inflation, Energiekrise und seit Monaten stark steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere in den Städten, bangen derzeit viele Studierende um ihre Existenz. Zum Start des Wintersemesters informiert der Beitragsservice aus diesem Grund über die Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Studierende, die zum Start des Wintersemesters 2022/2023 in die erste eigene Wohnung, eine Wohngemeinschaft oder ein Studentenwohnheim ziehen, müssen damit unter Umständen auch das erste Mal den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen. Doch für wen fällt der Rundfunkbeitrag an und wer kann sich von der Beitragspflicht befreien lassen?

Neben Wohnungen ist auch für Zimmer in Studentenwohnheimen grundsätzlich der Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu bezahlen. WGs können sich diesen Beitrag jedoch teilen. Hier muss jeweils nur ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin beim Beitragsservice angemeldet sein. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst. Um unnötige Doppelanmeldungen oder eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich zeitnah um die Ummeldung des eigenen Wohnsitzes und die entsprechende Mitteilung an den Beitragsservice zu kümmern.

Empfänger/-innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III erhalten und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Das notwendige Antragsformular kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug muss das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.

Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende.

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Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 45,7 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. Mehr Informa­tionen unter rundfunkbeitrag.de.

Kontakt

Christian Gärtner

Christian Gärtner

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Sponholz

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Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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