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Müssen eingetragene gemeinnützige Vereine den Rundfunkbeitrag zahlen? Unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Muss mein Verein den Rundfunkbeitrag zahlen?

Kleine Vereine aufgepasst: Wenn Sie ausschließlich Ehrenamtliche beschäftigen, könnten Sie von der Rundfunkbeitragspflicht ausgenommen sein. Unser Servicebeitrag verrät, wann Rundfunkbeiträge fällig werden und was unbedingt an den Beitragsservice zu melden ist.

Der Beitragsservice verschickt keine E-Mails zu etwaigen Rückerstattungen und wird Sie niemals nach Ihren Kreditkarteninformationen fragen.

Betrügerische E-Mails „Rückerstattungsbenachrichtigung“ im Umlauf

Immer wieder kommt es vor, dass ge­fälschte E-Mails im Um­lauf sind, in denen der Name des Beitrags­service miss­bräuchlich ver­wendet wird. Ziel dieser Mails ist es, Schad­soft­ware zu ver­breiten und an die Konto- beziehungs­weise Kredit­karten­daten der An­ge­schriebenen zu ge­langen. Hier Erfahren Sie, woran Sie diese Mails erkennen können.

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags mit einem Dauerauftrag kann eine sinnvolle Alternative zur manuellen Überweisung sein. Damit Sie den Auftrag korrekt einrichten können, gibt es jedoch ein paar Aspekte zu beachten.

Beim Rundfunkbeitrag dauerhaft sorgenfrei: Mit dem Dauerauftrag geht’s!

Sie wollen den Rundfunkbeitrag bequem und termingerecht zahlen, jedoch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen? Dann ist ein Dauerauftrag für Sie eine geeignete Alternative. Jedoch gibt es dabei einige Punkte zu beachten. Wir verraten Ihnen, welche das sind.

Kostenfrei und rund um die Uhr verfügbar: die Online-Services des Beitragsservice auf rundfunkbeitrag.de

Kostenpflichtige Dienstleistungen stehen in keiner Verbindung zum Beitragsservice



Der Beitrags­service weist da­rauf hin, dass sämt­liche Services zum Rund­funk­beitrag kosten­frei sind. Die kosten­pflichtigen Dienst­leistungen kommer­zieller Dritt­an­bieter, die aktuell im Internet an­ge­boten werden, stehen in keiner Ver­bin­dung mit dem Beitrags­ervice von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio.
Zur Be­wer­bung ihrer Dienste nutzen die An­bieter teils ähnlich lau­tende D

Kontakt

Goran Goić

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Pressekontakt Leitung Unternehmenskommunikation
Christian Gärtner

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Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Sponholz

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Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Annemarie Bütow

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Pressekontakt Online-Redaktion
Jonas Hammes

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Pressekontakt Servicekommunikation

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice