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Betrügerische E-Mails „Rückerstattungsbenachrichtigung“ im Umlauf
Immer wieder kommt es vor, dass gefälschte E-Mails im Umlauf sind, in denen der Name des Beitragsservice missbräuchlich verwendet wird, um Schadsoftware zu verbreiten sowie an die Konto- beziehungsweise Kreditkartendaten der Angeschriebenen zu gelangen.
Aktuell werden betrügerische E-Mails versendet, in denen unter dem Betreff „Rückerstattungsbenachrichtigung“ für angeblich zu viel gezahlte "Rundfunkgebühren" eine Rückerstattung in Höhe von 36,72 € angeboten wird. Diese E-Mails kommen nicht vom Beitragsservice, es handelt sich hierbei vermutlich um Phishingversuche.
Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der E-Mail und geben Sie keine Daten ein; es handelt sich bei diesen Schreiben um Fälschungen!
Bitte beachten Sie: Der Beitragsservice versendet zu keinem Zeitpunkt derartige E-Mails.
Unter dem Betreff „Rückerstattungsbenachrichtigung“ wird ein vermeintliches Rückerstattungsschreiben versendet und es wird vorgegeben, die angeschriebene Person hätte angeblich für zwei Monate „zu viel Rundfunkgebühren gezahlt“. Daher hätte man „Anspruch auf eine Rückerstattung“ in Höhe von 36,72 € und diesen Anspruch könnte man verlieren, wenn man ihn nicht so schnell wie möglich geltend machen kann.
Um die Rückerstattung abwickeln zu können, wird die angeschriebene Person gebeten, persönliche Daten einzugeben, indem sie auf einen Link, der in dem Schreiben enthalten ist, klicken und den Anweisungen folgen soll. Auf der Zielseite sind neben personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift und Telefonnummer zudem die eigenen Kreditkartendaten (nebst CVV-Sicherheitscode) einzugeben.
Von der Aufmachung und Formulierung ähneln die Schreiben stark realen Briefen des Beitragsservice. Davon abgesehen, dass der Beitragsservice in dieser Form nicht per E-Mail mit Beitragszahlenden kommuniziert, kann es aber auch Abweichungen geben, an denen man die Fälschungen erkennen kann.
So können gefälschte E-Mails aussehen.
Folgende Punkte können beim Erkennen einer solchen Fälschung hilfreich sein:
- Anders als in den echten Schreiben des Beitragsservice erfolgt die Anrede allgemein und unpersönlich mit „Sehr geehrter Kunde“.
- Anders als in den Schreiben des Beitragsservice wird auch keine Beitragsnummer angegeben.
- Im Schreiben ist von zu viel gezahlten Rundfunkgebühren die Rede. Bereits seit dem Jahr 2013 werden jedoch Rundfunkbeiträge erhoben.
- Es wird ein veraltetes Logo des Beitragsservice verwendet. Zu erkennen ist dies am ARD-Logo.
Altes Logo:
Neues Logo:
- Für die vermeintliche Rückerstattung wird man aufgefordert, seine Kreditkartendaten anzugeben, inklusive der vertraulichen CVV. Der Beitragsservice führt grundsätzlich keine Erstattungen via Kreditkarte durch und fragt auch keine Kreditkartendaten ab.
- Man wird aufgefordert, neben der Anschrift auch eine Telefonnummer anzugeben. Auch diese wird vom Beitragsservice nicht abgefragt.
Bitte löschen Sie derartige E-Mails am besten direkt und klicken Sie nicht auf die enthaltenen Links.