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Bundesverband der Verbraucherzentralen reicht Sammelklage gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de ein
Im Internet finden sich Dienstleister, die für die Übermittlung Ihrer Daten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio teils hohe Gebühren verlangen. Diese stehen jedoch in keiner Verbindung zum Beitragsservice. Services rund um Ihren Rundfunkbeitrag können Sie kostenfrei auf rundfunkbeitrag.de in Anspruch nehmen. Gegen einen privaten Anbieter hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun Sammelklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eingereicht.
Bei dem Anbieter, gegen den sich die Sammelklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) richtet, handelt es sich um die SSS-Software Special Service GmbH. Die Firma betreibt unter anderem die Website service-rundfunkbeitrag.de. Eine hohe fünfstellige Zahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern, so die Schätzungen der Verbraucherzentrale, haben in den vergangenen Monaten über das Portal Anliegen zu ihrem Rundfunkbeitragskonto an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermittelt und dafür bis zu 39,99 Euro bezahlt.
Video-Tipp: Die Ratgeber erklären häufige Verbraucherfallen im Internet.
Kein unmittelbarer Mehrwert durch Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen
Dabei sind grundsätzlich alle Vorgänge rund um den Rundfunkbeitrag kostenlos beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durchführbar. Auch stehen für die allermeisten Anliegen auf der offiziellen Website des Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de) rund um die Uhr Online-Formulare zur Verfügung. Es ist somit niemals erforderlich, für derartige Vorgänge zu bezahlen.
Viel wichtiger noch: Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht durch die Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen kein Vorteil hinsichtlich der Bearbeitungsdauer. Tatsächlich ist in der Praxis eher vom Gegenteil auszugehen. Die Anbieter verfügen über keinerlei gesonderte Übermittlungswege zum Beitragsservice. Stattdessen werden die zu übermittelnden Vorgänge gesammelt und schubweise postalisch an den Beitragsservice übermittelt. Dadurch kann eine Übermittlung niemals schneller erfolgen als über eines der dafür vorgesehenen Online-Formulare. Auch auf die Sachbearbeitung Ihres Anliegens hat dies keinerlei Einfluss, da jedes Anliegen grundsätzlich gleichbehandelt wird.
Wichtig: Durch die Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen erkaufen Sie sich keinerlei Vorteil hinsichtlich der Geschwindigkeit oder Qualität der Bearbeitung Ihres Anliegens durch den Beitragsservice.
Alle Services zum Rundfunkbeitrag auch kostenfrei verfügbar
Grundsätzlich steht es Beitragszahlenden frei, einen Dienstleister mit der Übermittlung ihrer Daten an den Beitragsservice zu beauftragen. Nach Auffassung des vzbv sei es für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht ausreichend erkenntlich, dass es sich bei dem Service um eine kostenpflichtige Dienstleistung handele, die zudem bei dem offiziellen Beitragsservice kostenlos wäre. Der Verband hat aus diesem Grund eine Sammelklage gegen den Betreiber vor dem Oberlandesgericht Koblenz eingereicht, um – soweit möglich – für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher eine Rückerstattung durchzusetzen.
Achtung: Oftmals erkaufen sich Anbieter derartiger Services bei Suchmaschinen oder auf YouTube mittels Werbeanzeigen bessere Platzierungen in den Suchergebnissen bzw. auf den Trefferlisten. Derartige Einträge sind jedoch meist mit entsprechenden Hinweisen wie „Anzeige“, „Werbung“ oder dergleichen versehen. Weitere Informationen, wie Sie solche Angebote erkennen, finden Sie hier.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich der Sammelklage kostenlos anschließen
Bei der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen handelt es sich um eine Registerklage. Eine Teilnahme ist daher grundsätzlich durch einen Eintrag in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz möglich. Der vzbv stellt zudem online einen kostenlosen Klage-Check bereit, mit dem Sie schnell und unkompliziert prüfen können, ob Sie sich der Klage anschließen können. Weitere Informationen zur Sammelklage finden Sie auf der Website des vzbv oder auf sammelklagen.de.
- Anliegen rund um den Rundfunkbeitrag lassen sich grundsätzlich kostenfrei, schnell und bequem online auf rundfunkbeitrag.de erledigen.
- Einige Privatfirmen bieten im Internet dennoch an, gegen eine Gebühr Ihre Daten an den offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu übermitteln.
- Oftmals erkaufen sich diese Anbieter durch bezahlte Werbung bessere Platzierungen in den Suchmaschinen und auf YouTube als die offiziellen Seiten des Beitragsservice.
- Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Sammelklage gegen eine Firma eingereicht, die die anfallenden Kosten nicht transparent genug dargestellt haben soll.
- Betroffene können mit einem kostenlosen Klage-Check schnell und unkompliziert prüfen, ob sie sich der Klage anschließen können.
Links
- Alle kostenlosen Online-Formulare für Ihre Anliegen zum Rundfunkbeitrag
- Sammelklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen
- Klage-Check des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen
- Musterbrief des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen
- Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ)
- Information der Verbraucherzentrale zum kostenpflichtigen Online-Service dein-rundfunkbeitrag.de