Direkt zum Inhalt springen
Privatanbieter berechnen im Internet hohe Gebühren für Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag. Gegen einen Anbieter hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Sammelklage eingereicht.
Privatanbieter berechnen im Internet hohe Gebühren für Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag. Gegen einen Anbieter hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Sammelklage eingereicht.

News -

Bundesverband der Verbraucherzentralen reicht Sammelklage gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de ein

Im Internet finden sich Dienstleister, die für die Übermittlung Ihrer Daten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio teils hohe Gebühren verlangen. Diese stehen jedoch in keiner Verbindung zum Beitragsservice. Services rund um Ihren Rundfunkbeitrag können Sie kostenfrei auf rundfunkbeitrag.de in Anspruch nehmen. Gegen einen privaten Anbieter hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun Sammelklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eingereicht.

Bei dem Anbieter, gegen den sich die Sammelklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) richtet, handelt es sich um die SSS-Software Special Service GmbH. Die Firma betreibt unter anderem die Website service-rundfunkbeitrag.de. Eine hohe fünfstellige Zahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern, so die Schätzungen der Verbraucherzentrale, haben in den vergangenen Monaten über das Portal Anliegen zu ihrem Rundfunkbeitragskonto an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermittelt und dafür bis zu 39,99 Euro bezahlt.

Video-Tipp: Die Ratgeber erklären häufige Verbraucherfallen im Internet.


Kein unmittelbarer Mehrwert durch Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen

Dabei sind grundsätzlich alle Vorgänge rund um den Rundfunkbeitrag kostenlos beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durchführbar. Auch stehen für die allermeisten Anliegen auf der offiziellen Website des Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de) rund um die Uhr Online-Formulare zur Verfügung. Es ist somit niemals erforderlich, für derartige Vorgänge zu bezahlen.

Viel wichtiger noch: Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht durch die Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen kein Vorteil hinsichtlich der Bearbeitungsdauer. Tatsächlich ist in der Praxis eher vom Gegenteil auszugehen. Die Anbieter verfügen über keinerlei gesonderte Übermittlungswege zum Beitragsservice. Stattdessen werden die zu übermittelnden Vorgänge gesammelt und schubweise postalisch an den Beitragsservice übermittelt. Dadurch kann eine Übermittlung niemals schneller erfolgen als über eines der dafür vorgesehenen Online-Formulare. Auch auf die Sachbearbeitung Ihres Anliegens hat dies keinerlei Einfluss, da jedes Anliegen grundsätzlich gleichbehandelt wird.

Wichtig: Durch die Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen erkaufen Sie sich keinerlei Vorteil hinsichtlich der Geschwindigkeit oder Qualität der Bearbeitung Ihres Anliegens durch den Beitragsservice.

Alle Services zum Rundfunkbeitrag auch kostenfrei verfügbar

Grundsätzlich steht es Beitragszahlenden frei, einen Dienstleister mit der Übermittlung ihrer Daten an den Beitragsservice zu beauftragen. Nach Auffassung des vzbv sei es für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht ausreichend erkenntlich, dass es sich bei dem Service um eine kostenpflichtige Dienstleistung handele, die zudem bei dem offiziellen Beitragsservice kostenlos wäre. Der Verband hat aus diesem Grund eine Sammelklage gegen den Betreiber vor dem Oberlandesgericht Koblenz eingereicht, um – soweit möglich – für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher eine Rückerstattung durchzusetzen.

Achtung: Oftmals erkaufen sich Anbieter derartiger Services bei Suchmaschinen oder auf YouTube mittels Werbeanzeigen bessere Platzierungen in den Suchergebnissen bzw. auf den Trefferlisten. Derartige Einträge sind jedoch meist mit entsprechenden Hinweisen wie „Anzeige“, „Werbung“ oder dergleichen versehen. Weitere Informationen, wie Sie solche Angebote erkennen, finden Sie hier.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich der Sammelklage kostenlos anschließen

Bei der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen handelt es sich um eine Registerklage. Eine Teilnahme ist daher grundsätzlich durch einen Eintrag in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz möglich. Der vzbv stellt zudem online einen kostenlosen Klage-Check bereit, mit dem Sie schnell und unkompliziert prüfen können, ob Sie sich der Klage anschließen können. Weitere Informationen zur Sammelklage finden Sie auf der Website des vzbv oder auf sammelklagen.de.

  • Anliegen rund um den Rundfunkbeitrag lassen sich grundsätzlich kostenfrei, schnell und bequem online auf rundfunkbeitrag.de erledigen.
  • Einige Privatfirmen bieten im Internet dennoch an, gegen eine Gebühr Ihre Daten an den offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu übermitteln.
  • Oftmals erkaufen sich diese Anbieter durch bezahlte Werbung bessere Platzierungen in den Suchmaschinen und auf YouTube als die offiziellen Seiten des Beitragsservice.
  • Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Sammelklage gegen eine Firma eingereicht, die die anfallenden Kosten nicht transparent genug dargestellt haben soll.
  • Betroffene können mit einem kostenlosen Klage-Check schnell und unkompliziert prüfen, ob sie sich der Klage anschließen können.

Links

Themen

Kategorien

Kontakt

Jonas Hammes

Jonas Hammes

Pressekontakt Servicekommunikation

Zugehörige Meldungen

Der Beitragsservice verschickt keine E-Mails zu etwaigen Rückerstattungen und wird Sie niemals nach Ihren Kreditkarteninformationen fragen.

Betrügerische E-Mails zum Thema „Rückerstattung“

Immer wieder kommt es vor, dass ge­fälschte E-Mails im Um­lauf sind, in denen der Name des Beitrags­service miss­bräuchlich ver­wendet wird. Ziel dieser Mails ist es, Schad­soft­ware zu ver­breiten und an die Konto- beziehungs­weise Kredit­karten­daten der An­ge­schriebenen zu ge­langen. Hier Erfahren Sie, woran Sie diese Mails erkennen können.

Der Beitragsservice verschickt keine E-Mails zu etwaigen Rückerstattungen und wird Sie niemals nach Ihren Kreditkarteninformationen fragen.

Betrügerische E-Mails „Rückerstattungsbenachrichtigung“ im Umlauf

Immer wieder kommt es vor, dass ge­fälschte E-Mails im Um­lauf sind, in denen der Name des Beitrags­service miss­bräuchlich ver­wendet wird. Ziel dieser Mails ist es, Schad­soft­ware zu ver­breiten und an die Konto- beziehungs­weise Kredit­karten­daten der An­ge­schriebenen zu ge­langen. Hier Erfahren Sie, woran Sie diese Mails erkennen können.

Kostenfrei und rund um die Uhr verfügbar: die Online-Services des Beitragsservice auf rundfunkbeitrag.de

Kostenpflichtige Dienstleistungen stehen in keiner Verbindung zum Beitragsservice



Der Beitrags­service weist da­rauf hin, dass sämt­liche Services zum Rund­funk­beitrag kosten­frei sind. Die kosten­pflichtigen Dienst­leistungen kommer­zieller Dritt­an­bieter, die aktuell im Internet an­ge­boten werden, stehen in keiner Ver­bin­dung mit dem Beitrags­ervice von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio.
Zur Be­wer­bung ihrer Dienste nutzen die An­bieter teils ähnlich lau­tende D

Beitragsservice-Sachbearbeiter Michael erklärt, wann und wie Sie eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag beantragen können.

Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag: Unser Experte gibt Antworten

Grundsätzlich fällt der Rundfunkbeitrag pro Wohnung an. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Beitragspflichtige eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Ein Experte des Beitragsservice gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice