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Geheimtipp: So haben Sie garantiert nie wieder Ärger mit dem Rundfunkbeitrag
„Zu viel GEZahlt!“ – so lautete die Überschrift in einer Boulevardzeitung im Juli 2023. Ein Kommafehler bei der Überweisung seines Rundfunkbeitrags hatte für Chaos in der Haushaltskasse eines Rentners aus Eppelborn im Saarland gesorgt. Anstatt 55,08 Euro hatte er versehentlich 5.508 Euro überwiesen. Mit einem einfachen Trick hätte er diesen Ausrutscher vermeiden können.
So haben Sie garantiert nie wieder Ärger bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags!
Der Rundfunkbeitrag fällt im privaten Bereich pro Wohnung an und ist monatlich geschuldet. Zahlen müssen Sie ihn grundsätzlich alle drei Monate, zum 15. des mittleren Monats im Beitragszeitraum. Dann fallen immer drei Monatsbeiträge auf einmal an – also dreimal die aktuelle Höhe des Rundfunkbeitrags. Die Zahlungen sind selbstständig und ohne vorherige Erinnerung zu leisten. Die bisherige Praxis, Beitragszahlenden stets zum nächsten Fälligkeitsdatum eine Zahlungsaufforderung zu schicken, soll schrittweise eingestellt und durch die Einmalzahlungsaufforderung ersetzt werden. Sie erhalten dann vorab keine Benachrichtigungen mehr. Versäumen Sie einen Zahlungstermin, laufen Sie Gefahr, Forderungsmaßnahmen – etwa einen Festsetzungsbescheid oder eine Mahnung – zu erhalten und ggf. auch einen Säumniszuschlag zahlen zu müssen. Vermeiden können Sie dies ganz einfach, indem Sie dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Einzugsermächtigung erteilen und fortan den Rundfunkbeitrag per SEPA-Lastschrifteinzug entrichten.
Was ist der SEPA-Lastschrifteinzug?
SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet den gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum, dem derzeit drei Dutzend europäischer Staaten angehören, darunter sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Ziel von SEPA ist es, den Zahlungsverkehr zwischen den teilnehmenden Ländern zu vereinheitlichen, zu vereinfachen sowie sicherer und effizienter zu gestalten. Das fördert die Binnenwirtschaft und reduziert bürokratische Hürden.
Der Lastschrifteinzug stellt eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dar, das Zahlungsempfängerinnen und -empfängern erlaubt, ein fremdes Konto mit vorher festgelegten Beträgen zu belasten. Damit das möglich ist, muss die Person, der das Konto gehört, der Person (bzw. Organisation), die die Zahlung erhalten soll, eine Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Lastschriftmandats erteilen.
Welchen Vorteil hat man vom SEPA-Lastschriftverfahren?
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren hat für Sie viele Vorteile. Das SEPA-Lastschriftverfahren stellt die einfachste, bequemste und sicherste Methode dar, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat zum automatischen Einzug des Rundfunkbeitrags erteilt, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern. Fortan müssen Sie keine Zahlungstermine mehr beachten – die Zahlungen erfolgen automatisch, regelmäßig und pünktlich. Säumniszuschläge aufgrund von verspäteten Beitragszahlungen gehören damit der Vergangenheit an. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat können Sie somit potenziell sogar Geld sparen. Es fallen auch keinerlei Bearbeitungs- oder Überweisungsgebühren an.
Wenn Änderungen beim Beitragseinzug anstehen, sind Sie mit dem SEPA-Lastschrifteinzug ebenfalls bestens abgesichert. Ändert sich beispielsweise die Höhe des Rundfunkbeitrags oder die Bankverbindung der für Sie zuständigen Landesrundfunkanstalt, werden diese Änderungen automatisch für Sie vorgenommen. Es besteht für Sie keine Gefahr, einen falschen Betrag oder auf ein falsches Bankkonto zu zahlen und in Folge eine Mahnmaßnahme zu erhalten.
Auch die Umwelt freut sich über Ihr SEPA-Lastschriftmandat. Obwohl der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die regelmäßigen Zahlungsaufforderungen schrittweise abschafft und durch die Einmalzahlungsaufforderung ersetzt, ist der Lastschrifteinzug noch immer die Zahlungsart mit dem geringsten Verbrauch an Papier und Porto. Damit stellt es, nicht zuletzt, auch einen wichtigen Beitrag zur Kosteneffizienz des Rundfunkbeitragseinzugs dar.
Wie kann man den SEPA-Lastschrifteinzug einrichten?
Beitragszahlende, die gern den Lastschrifteinzug nutzen möchten, haben mehrere Möglichkeiten, ein SEPA-Lastschriftmandat für ihr Beitragskonto zu erteilen. Am einfachsten geht dies über das dafür bereitstehende Online-Formular. Das SEPA-Lastschriftmandat kann auch als PDF-Formular heruntergeladen, ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben per Post an den Beitragsservice geschickt werden.
Kann man das SEPA-Lastschriftmandat auch widerrufen?
Selbstverständlich können Sie ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen und Ihre Zahlungsweise ändern. Ihre Hausbank unterstützt Sie dabei. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice schicken. Nutzen Sie dazu am besten das Kontaktformular und geben Sie Ihre Beitragsnummer an.
Wichtig: Wenn Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, müssen Sie sich fortan selbstständig um die regelmäßige und pünktliche Zahlung des Rundfunkbeitrags kümmern.
Wird man benachrichtigt, wenn das Bankkonto belastet wird?
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie vor der ersten Lastschrift eine schriftliche Benachrichtigung, eine sogenannte Prenotification, über die bevorstehenden Abbuchungen Ihrer Rundfunkbeiträge. Darin finden Sie sämtliche relevanten Informationen rund um das SEPA-Lastschriftmandat wie beispielsweise die Mandatsreferenz, die IBAN des belasteten Bankkontos und den Betrag, der in Kürze eingezogen wird. Zudem teilt Ihnen die Prenotification mit, in welchen Intervallen fortan die weiteren Lastschriften erfolgen werden. Als zusätzliches Sicherheitsmerkmal werden Ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer und ein festgelegter Verwendungszweck mitgeteilt, anhand derer Sie die Lastschriften des Beitragsservice auf Ihrem Kontoauszug erkennen.
Was kann man bei Verdacht auf eine unberechtigte Abbuchung unternehmen?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Belastung Ihres Bankkontos unberechtigt erfolgte, gleichen Sie die Angaben in der Abbuchung mit den Angaben in Ihrer Prenotification ab. Stimmen die Gläubiger-Identifikationsnummer und der Verwendungszweck nicht überein, können Sie eine Rückbuchung vornehmen. Die Fristen, in denen Lastschriften zurückgebucht werden können, variieren je nach Sachverhalt. In der Regel haben Sie jedoch mindestens acht Wochen Zeit, um eine fehlerhafte Lastschrift zu beanstanden. Die meisten Onlinebanking-Apps erlauben Rückbuchungen mit wenigen Klicks. Im Zweifelsfall unterstützt Sie Ihre Hausbank gern dabei.
Für den Eppelborner Rentner ging der Kommafehler beim Ausfüllen hingegen glimpflich aus. Natürlich wurden ihm die zu viel gezahlten Rundfunkbeiträge zurückerstattet. Aufgrund der Bearbeitungszeit und in Anbetracht des ungewöhnlich hohen Betrags war es dennoch ein großes Ärgernis für ihn. Nachdem der Schreck erstmal verdaut war, nahm er dies sogleich zum Anlass, die Zahlung des Rundfunkbeitrags künftig automatisch vornehmen zu lassen.
- Das SEPA-Lastschriftverfahren ist die sicherste, bequemste und einfachste Methode, um den regelmäßig anfallenden Rundfunkbeitrag zu zahlen.
- Per Lastschrift werden Ihre Rundfunkbeiträge automatisch und pünktlich zum jeweiligen Zahlungstermin vom hinterlegten Bankkonto eingezogen.
- Säumniszuschläge für verpasste Zahlungstermine gehören damit der Vergangenheit an und auch Änderungen, beispielsweise der Bankverbindung oder der Höhe des Rundfunkbeitrags, werden automatisch berücksichtigt.
- Um am Lastschriftverfahren teilzunehmen, können Sie dem Beitragsservice ein SEPA-Lastschriftmandat zum automatisierten Einzug der Rundfunkbeiträge erteilen.
- Für die Nutzung des Verfahrens fallen keinerlei zusätzliche Gebühren an und Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.