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Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 steigen, doch diese Anpassung bleibt vorerst aus. Wir erklären Ihnen, was das für Sie bedeutet und worauf Sie jetzt achten müssen.
Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 steigen, doch diese Anpassung bleibt vorerst aus. Wir erklären Ihnen, was das für Sie bedeutet und worauf Sie jetzt achten müssen.

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Vorerst keine Anpassung des Rundfunkbeitrags – es gilt bis auf Weiteres die bisherige Beitragshöhe

Zum 1. Januar 2025 sollte auf Empfehlung der KEF die Höhe des Rundfunkbeitrags angepasst werden. Dazu kommt es vorerst nicht, weil die Bundesländer die dafür erforderliche rechtliche Grundlage nicht geschaffen haben. Daher bleibt es bis auf Weiteres bei der bisherigen Beitragshöhe.

Gemäß der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) soll der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat steigen. Da die Bundesländer die notwendigen Schritte zur Umsetzung der KEF-Empfehlung für die Periode 2025 bis 2028 nicht eingeleitet haben, kann die Beitragshöhe jedoch nicht fristgerecht angepasst werden. ARD und ZDF haben aus diesem Grund am 19. November 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingereicht und die Verletzung ihres vom Grundgesetz geschützten Anspruchs auf funktionsgerechte Finanzierung geltend gemacht. Bis sich das BVerfG abschließend mit dem Thema befasst hat, bleiben die bisherigen Regelungen in Kraft und die alte Beitragshöhe bestehen.

Was bedeutet das für Sie?

Bis auf Weiteres gilt für Sie unverändert der Rundfunkbeitrag in seiner bisherigen Höhe von 18,36 Euro monatlich bzw. 55,08 Euro für drei Monate. Eine vorauseilende Mehrzahlung ist nicht erforderlich und sollte vermieden werden. Sollte die Beitragserhöhung im weiteren Jahresverlauf dann rückwirkend in Kraft treten, wird der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Sie über die nötigen Schritte zur Nachzahlung informieren. Wie viele Monate nachträglich berechnet werden könnten, hängt vom Zeitpunkt und Ausgang der Beschlussfassung ab.

Bis auf Weiteres keine Änderung beim Drittelbeitrag

Die Beitragserhöhung betrifft grundsätzlich auch den sogenannten Drittelbeitrag. Diesen leisten Menschen mit einer bewilligten Ermäßigung. Auch dient er als Grundlage zur Berechnung des Rundfunkbeitrags, den Betriebe und Einrichtungen des Gemeinwohls für eine Betriebsstätte zu entrichten haben. Vorerst gilt auch hier weiterhin der aktuelle Betrag in Höhe von 6,12 Euro. Erst mit der finalen Entscheidung kann er auf 6,31 Euro pro Monat steigen.

Wie und wann werden Sie informiert?

Nach Beschluss der Beitragserhöhung erhalten Sie rechtzeitig eine Benachrichtigung über die künftige Beitragshöhe sowie den Zeitpunkt, ab dem der neue Beitrag gilt. Tritt die Beitragsanpassung rückwirkend in Kraft, werden Sie mit dem Schreiben auch über die Höhe der Nachzahlung informiert. Wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Information mit Ihrer nächsten Zahlungsaufforderung. Dies gilt auch für Vorauszahlerinnen und Vorauszahler sowie diejenigen, die den Rundfunkbeitrag manuell überweisen bzw. per Dauerauftrag zahlen.

Wenn Sie bereits auf das Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung umgestellt wurden, erhalten Sie ein aktualisiertes Schreiben mit den neuen Zahlungsterminen und Beträgen. Diese Benachrichtigung erfolgt automatisch, sobald die neue Beitragserhöhung wirksam wird.

Keine Sorge für Teilnehmende am SEPA-Lastschriftverfahren

Wenn Sie den Rundfunkbeitrag per SEPA-Lastschrift zahlen, müssen Sie nichts unternehmen. Der neue Beitrag wird automatisch abgebucht, sobald er wirksam ist. Sollte eine Nachforderung für zurückliegende Monate anfallen, wird diese entweder in die nächste Abbuchung integriert oder einmalig separat eingezogen.

Tipp: Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bietet Ihnen maximalen Komfort und Schutz. Ihre Beiträge werden automatisch und pünktlich eingezogen. Auch Anpassungen der Beitragshöhe oder Bankverbindung erfolgen automatisch. Damit entgehen Sie möglichen Säumniszuschlägen und haben keine zusätzlichen Mühen. Sollten Sie das Verfahren nicht mehr nutzen wollen, können Sie das Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Daueraufträge eigenverantwortlich anpassen

Wenn Sie Ihren Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag zahlen, müssen Sie nach Inkrafttreten der Beitragserhöhung aktiv werden. Passen Sie Ihren Dauerauftrag an den neuen Betrag an, der Ihnen schriftlich mitgeteilt wird. Darüber hinaus müssen Sie ggf. die Differenz für die Monate vor der Anpassung einmalig separat überweisen. Bis Sie über die Änderung informiert wurden, besteht jedoch kein Handlungsbedarf.

Fazit

Bis zur endgültigen Entscheidung über die Beitragserhöhung bleibt der Rundfunkbeitrag unverändert bei 18,36 Euro pro Monat. Sobald die Erhöhung beschlossen ist, werden Sie individuell informiert. Teilnehmende am SEPA-Lastschriftverfahren profitieren von automatischen Anpassungen. Diejenigen, die per Überweisung bzw. Dauerauftrag zahlen, sowie Vorauszahlende müssen die neue Beitragshöhe jedoch selbst berücksichtigen. Für weitere Informationen und zur Optimierung Ihrer Zahlungsweise nutzen Sie die Online-Services unter rundfunkbeitrag.de.

  • Die Höhe des Rundfunkbeitrags steigt nicht wie von der KEF empfohlen zum 1. Januar 2025; die Beitragsanpassung verschiebt sich, bis das Verfassungsgericht sich mit dem Thema befasst hat.
  • Bis auf Weiteres müssen Sie den Rundfunkbeitrag in der bisherigen Höhe zahlen.
  • Sobald die Anpassung des Rundfunkbeitrags in Kraft tritt, werden Sie, wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, pünktlich zu Ihrem jeweils nächsten Zahlungstermin über die neue Beitragshöhe informiert.
  • Wenn die Anpassung rückwirkend erfolgt, werden Sie mit dem Schreiben zudem über die angefallene Nachzahlung informiert.
  • Wenn Sie das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen, können Sie sich entspannt zurücklehnen; für Sie erfolgen sämtliche Anpassungen automatisch und Sie müssen nichts unternehmen.

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Jonas Hammes

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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