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Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen

Pressemitteilung -

Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen

  • Endet eine Befreiungs- oder Ermäßigungs­voraus­setzung nach § 4 RBStV vor­zeitig, können Beitrags­konto­inhaber dies dem Beitrags­service ab sofort mit­hilfe eines neuen Online-Formulars mit­teilen.
  • Der Beitrags­service empfiehlt eine früh­zeitige Rück­meldung, sobald eine Befreiungs- oder Ermäßigungs­voraus­setzung vor­zeitig weg­fällt, um eventuelle Nach­forde­rungen zu ver­meiden.

Köln, 09.09.2019 – Der Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio baut sein Service­angebot im Internet weiter aus. Das Unter­nehmen reagiert damit auf die steigende Nach­frage der Beitrags­zahlenden, ihre An­liegen online zu er­ledigen. Ab sofort können Personen, bei denen die Voraus­setzungen für eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht bzw. für die Zahlung eines er­mäßigten Rund­funk­beitrags nach § 4 Rund­funk­beitrags­staats­ver­trag (RBStV) vor­zeitig weg­fallen, dies dem Beitrags­service schnell und ein­fach mit­hilfe eines neuen Online-Formulars mit­teilen. Es kann direkt auf der Internet­seite rundfunkbeitrag.de ab­ge­rufen und aus­ge­füllt werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Mög­lich­keit, dem Beitrags­service mit­zu­teilen, wann die Befreiungs- bzw. Ermäßigungs­voraus­setzung endet und können eine An­gabe über die ge­wünschte Zahl­weise machen. Hierzu wird die 9-stellige Beitrags­nummer be­nötigt. Der Rund­funk­beitrag ist dann wieder ab dem Ersten des Folge­monats (voll) zu ent­richten, in dem die Befreiungs- bzw. Ermäßigungs­voraus­setzung nicht mehr vor­liegt. Ge­sonderte Nach­weise in Papier­form sind darüber hinaus nicht er­forder­lich.

Damit Beitrags­zahlende bequem zum Formular ge­langen, ist dieses – wie die meisten Inhalte auf den Internet­seiten des Beitrags­service – mit einem Webcode versehen. Dabei handelt es sich um Buchstaben-Zahlen-Kombinationen, die per Eingabe in die Suchmaske auf rundfunkbeitrag.de direkt zu bestimmten Informationen oder Service­ange­boten führen. Der Webcode für das neue Online- Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungs­voraus­setzungen lautet BF09. Er wird den Beitrags­zahlenden bereits mit dem Befreiungs- bzw. Ermäßigungs­bescheid mit­ge­teilt.

Beitrags­zahlenden, bei denen die Befreiungs- bzw. Ermßigungs­voraus­setzung vor­zeitig weg­fallen, empfiehlt der Beitrags­service eine baldige Rück­meldung, um eventuelle Nach­forde­rungen zu ver­meiden. Am besten geht das über das neue Online-Formular. Eine Über­sicht der Befreiungs- und Ermäßigungs­voraus­setzungen hat der Beitrags­service auf seinen Internet­seiten ver­öffent­licht.

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Kontakt

Dennis Sponholz

Dennis Sponholz

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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