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Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

Pressemitteilung -

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

  • Unternehmen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
  • Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf Deutsch und Englisch sowie alle nötigen Antragsformulare stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung.
  • Im Service-Portal für Unternehmen können registrierte Nutzer/-innen ihr Beitragskonto online verwalten und notwendige Änderungen jederzeit selbst vornehmen.

Köln, 05.10.2022 – Die Prognose der führenden deutschen Wirtschaftsinstitute in ihrem jüngst vorgestellten Herbstgutachten ist eindeutig: Die deutsche Wirtschaft wird über den Winter schrumpfen, die Inflation derweil weiter ansteigen. Für 2023 rechnen die Ökonominnen und Ökonomen mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,4 Prozent. Doch schon heute machen die stark erhöhten Energiepreise vielen Unternehmen zu schaffen. Erste Betriebe haben ihre Produktion bereits zurückgefahren oder teilweise stillgelegt.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nimmt diese Entwicklung zum Anlass, um über die Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen und die bestehende Möglichkeit der befristeten Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für Betriebsstätten zu informieren.

Befristete Freistellungsmöglichkeit bei vorübergehender Betriebsstilllegung

Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können beim Beitragsservice für diese Zeit eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Als Einrichtungen des Gemeinwohls gelten etwa eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen oder auch gemeinnützige Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Suchtkranke sowie Einrichtungen der Jugendhilfe. Öffentliche allgemeinbildende Schulen, die Polizei oder die Feuerwehr sind weitere Beispiele.

Die Freistellung ist beim Beitragsservice vorab schriftlich zu beantragen und erfolgt per Bescheid. Sie beginnt mit dem ersten vollen Monat der Stilllegung der Betriebsstätte, jedoch nicht vor dem Ersten des Folgemonats der Antragstellung. Das notwendige Antragsformular kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit geeigneten Nachweisen über die Dauer der vorübergehenden Stilllegung muss das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden. Als Nachweis eignet sich zum Beispiel eine Bestätigung des Stilllegungszeitraums durch den/die Steuerberater/-in oder den/die Wirtschaftsprüfer/-in des jeweiligen Unternehmens.

Abmeldung des Beitragskontos bei dauerhafter Betriebsschließung

Für Unternehmen, die Betriebsstätten dauerhaft aufgeben oder ihr Beitragskonto abmelden möchten, stellt der Beitragsservice ein Abmeldungsformular zur Verfügung. Auch dieses kann online ausgefüllt, ausgedruckt und an den Beitragsservice gesendet werden. Der Abmeldung ist ein entsprechender Nachweis, wie die Gewerbeabmeldung oder eine Bestätigung über die Löschung der Firma im Handelsregister, beizufügen.

Beitragskonto selbst verwalten im Service-Portal für Unternehmen

Am einfachsten ist die Verwaltung des eigenen Beitragskontos für Unternehmen übrigens über das Service-Portal für Unternehmen. Registrierte Nutzer/-innen haben dort die Möglichkeit, ihr Beitragskonto an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr online einzusehen und jederzeit selbstständig Änderungen vorzunehmen. So lassen sich nicht nur Betriebsstätten zu- oder abmelden, sondern auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge anpassen. Alle weiteren Vorteile des Service-Portals sowie Hinweise zur Registrierung hat der Beitragsservice unter portal.rundfunkbeitrag.de zusammengestellt.

Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen sowie einen Überblick über die besonderen Regelungen für Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls stellt der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen zur Verfügung. Das Angebot ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Unternehmen mit Betriebsstätten in Deutschland.

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Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 45,7 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. Mehr Informa­tionen unter rundfunkbeitrag.de.

Kontakt

Christian Gärtner

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Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Sponholz

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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