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Beitragsservice_Firmengebäude_01

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Fotografie Schepp – Die Profifotografen
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Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

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Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben. Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neu

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

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Unternehmen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf Deutsch und Englisch sowie alle nötigen Antragsformulare stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung. Im Service-Portal für Unternehmen können

Das Gebäude des Beitragsservice in Köln

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2023 vor: Bundesweiter Meldedatenabgleich sorgt für deutlichen Anstieg des Wohnungsbestands

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Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

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Wenn und solange eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorüber­gehend nicht nutzbar sind, besteht die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung; ein Anruf genügt. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, ist eine dauerhafte Abmeldung auch ohne Nachweise möglich. Eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos ist in beiden

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2019 vor – Erträge aus Rundfunkbeiträgen und Zahl der angemeldeten Wohnungen konstant

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Die Erträge aus Rund­funk­beiträgen lagen im Jahr 2019 er­neut bei rund 8 Mrd. Euro. Der Melde­daten­abgleich sichert die Zahl der zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldeten Wohnungen und sorgt für Beitrags­ge­rechtig­keit. Der 23. Rund­funk­ände­rungs­staats­vertrag schafft Rechts­siche­rheit bei der Befreiung für Neben­wohnungen: Auch Ehe­partner/-innen können sich nun von der Beitrags­pflicht be­frei

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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