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Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Pressemitteilung -

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

  • Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
  • Um sicherzustellen, dass Geflüchtete nicht zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben werden, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften.
  • Alle relevanten Informationen zu den Beitragsregelungen für Asylsuchende stellt der Beitragsservice ab sofort auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung.

Köln, 31.03.2022 – Menschen, die auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland kommen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. In Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besteht grundsätzlich keine Beitragspflicht für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus können sich Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach den Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Dies gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten und auf dieser Grundlage Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

„Der Beitragsservice trägt seinen Teil dazu bei, Geflüchteten aus der Ukraine die Ankunft in Deutschland möglichst zu erleichtern und alle notwendigen Verfahren so schnell und so unbürokratisch wie möglich zu gestalten“, sagt Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Flüchtlingsunterkünfte für Klärungsschreiben gesperrt

Um Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, gar nicht erst zum Rundfunkbeitrag anzuschreiben, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften für Klärungsschreiben zur Beitragspflicht. „Die Adresssperrung bei Gemeinschaftsunterkünften ist ein probates Mittel, um unnötige Klärungsverfahren zu vermeiden; sie hat sich in der Vergangenheit bewährt“, so Krüßel.

Dass der Beitragsservice automatisiert Klärungsschreiben versendet, liegt am Verfahren zur Ersterfassung beitragspflichtiger Wohnungen. Sobald eine Person melderechtlich registriert wurde, übermittelt das zuständige Einwohnermeldeamt ihre Meldedaten an den Beitragsservice. Jedoch enthalten die Meldedaten keinen Hinweis darauf, ob es sich bei den Gemeldeten um Geflüchtete handelt. Daher schreibt der Beitragsservice alle an, die keiner Wohnung zugeordnet werden können, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, und bittet um Klärung der Beitragspflicht.

Mitwirkung von Städten und Kommunen erforderlich

Bei der Umsetzung der Adresssperrungen ist der Beitragsservice auf die aktive Unterstützung der Städte und Kommunen angewiesen; diese sind für die Unterbringung der Ankommenden zuständig. „Nur wenn wir wissen, wo eine Flüchtlingsunterkunft ist, können wir diese Adresse in unserem System für Klärungsschreiben sperren“, erklärt Krüßel. Als Gemeinschaftsunterkunft gelten etwa Asylbewerberheime, aber auch Hotels, Pensionen und Wohnhäuser, die ausschließlich zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.

Unbedingt auf Schreiben des Beitragsservice reagieren

Sollte es trotz aller Bemühungen dazu kommen, dass Geflüchtete dennoch zur Klärung der Beitragspflicht angeschrieben werden, sollten sie bzw. ihre Betreuerinnen und Betreuer zeitnah reagieren und sich beim Beitragsservice melden. Nur durch eine entsprechende Rückmeldung lässt sich verhindern, dass angeschriebene Personen in der Folge unberechtigterweise zur Zahlung des Rundfunkbeitrags herangezogen werden. Am schnellsten geht die Rückmeldung über das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de oder die Hotline des Beitragsservice.

Fremdsprachiges Informationsmaterial nun auch in Ukrainisch

Um den Geflüchteten aus der Ukraine die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung in ihrer Muttersprache zu erklären, hat der Beitragsservice sein fremdsprachiges Angebot auf rundfunkbeitrag.de kurzfristig erweitert. Alle relevanten Informationen zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Asylsuchende finden sich dort nun nicht nur in Deutsch und Englisch, sondern auch in ukrainischer Sprache.

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Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 46,1 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. Mehr Informa­tionen unter rundfunkbeitrag.de.

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Christian Gärtner

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Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Sponholz

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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