Pressemitteilung -
Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe
- Wenn und solange eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorübergehend nicht nutzbar sind, besteht die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung; ein Anruf genügt.
- Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, ist eine dauerhafte Abmeldung auch ohne Nachweise möglich.
- Eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos ist in beiden Fällen einfach, unbürokratisch und bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich.
Köln, 25.07.2021 – ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich auf schnelle und unbürokratische Entlastungen für Rundfunkbeitragszahlende verständigt, die von der jüngsten Flutkatastrophe betroffen sind. Rundfunkbeitragszahlende, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kfz aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice ganz einfach eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos beantragen:
- Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Ein Anruf beim Beitragsservice reicht aus.
- Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann umgehend abgemeldet werden. Eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice genügt. Nachweise sind nicht nötig.
In beiden Fällen prüft der Beitragsservice auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Beitragskonto um eine potenziell betroffene Adresse handelt.
Um der besonderen Notlage der Betroffenen Rechnung zu tragen, ist eine Abmeldung des Beitragskontos bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich. Betroffene Beitragszahler/-innen haben also bis Ende des Jahres Zeit, sich beim Beitragsservice zu melden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Darüber hinaus lassen sich mit dem Beitragsservice jederzeit Zahlungserleichterungen vereinbaren. Beitragszahlenden, die durch die Flut betroffen sind, kann demnach ein Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge gewährt werden.
Weitere Informationen sowie die notwendigen Online-Formulare veröffentlicht der Beitragsservice in Kürze auf seiner Internetseite rundfunkbeitrag.de.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio spricht allen Betroffenen, insbesondere jenen, die durch die Flut Angehörige verloren haben, sein Beileid aus und sichert eine zügige und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen zu.
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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.