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Pressemitteilung -

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag: Beitragsservice stellt Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen zur Verfügung

  • Personen, die bereits für ihre Haupt­wohnung den Rund­funk­beitrag zahlen, können für ihre Neben­wohnungen eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­antragen.
  • Der Antrag auf Be­freiung muss schrif­tlich beim Beitrags­service ein­ge­reicht werden – hier­für steht nun ein Formular unter rundfunkbeitrag.de zur Ver­fügung.
  • Die Be­freiung ist grund­sätz­lich rück­wirkend zum 18. Juli 2018 mög­lich, sofern die Voraus­setzungen dafür vorliegen.

Köln, 16.08.2018 – Der Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio stellt jetzt ein Antrags­formular zur Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für Neben­wohnungen auf seiner Website rundfunkbeitrag.de zur Ver­fügung. Mit­hilfe des Formulars können Inhaber von Neben­wohnungen, die bereits für ihre Haupt­wohnung den Rund­funk­beitrag zahlen, eine Beitrags­befreiung für ihre Neben­wohnungen be­antragen. Menschen ohne Internet­zugang können sich das Formular vom Beitrags­service zu­senden lassen. Zuvor hat der Beitrags­service unter anderem die prozessualen und technischen Voraus­setzungen zur Be­freiung für Neben­wohnungen ge­schaffen.

Hinter­grund ist die Ent­scheidung des Bundes­ver­fassungs­gerichts vom 18. Juli 2018. Das Gericht hatte die Ver­fassungs­mäßig­keit des Rund­funk­beitrags zwar grund­sätz­lich be­stätigt, jedoch be­an­standet, dass Inhaber von Neben­wohnungen den Rund­funk­beitrag doppelt zahlen müssen. Die Richter legten fest, dass Betroffene ab dem Tag der Urteils­ver­kündung eine Be­freiung für ihre Neben­wohnungen be­antragen können.

Das nun vor­liegende Antrags­formular kann elektro­nisch aus­ge­füllt und aus­ge­druckt werden und zu­sammen mit den er­forder­lichen Nach­weisen per Post oder Telefax an den Beitrags­service ge­schickt werden – künftig wird auch eine reine Online-Beantragung mög­lich sein. Als Nach­weis ist dem Antrag eine Melde­bescheini­gung bei­zu­fügen, aus der die melde­recht­liche An­meldung der Haupt­wohnung und der Neben­wohnungen sowie das jeweilige Ein­zugs­datum her­vor­gehen.

Für die Be­freiung ist es er­forder­lich, dass so­wohl die Haupt­wohnung als auch die Neben­wohnungen auf den Antrag­steller an­ge­meldet sind. Die Be­freiung gilt nur für den Antrag­steller selbst. Voll­jährige Mit­bewohner in einer Neben­wohnung sind ver­pflichtet, sich beim Beitrags­service zu melden, damit ihre Beitrags­pflicht ge­prüft werden kann.

Befreiungs­anträge werden der Reihe nach ab­ge­arbeitet, zu viel ge­zahlte Beiträge er­stattet.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen form­losen Antrag auf Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für ihre Neben­wohnungen ge­stellt haben, wird der Beitrags­service in den kommenden Wochen an­schreiben, falls noch An­gaben oder Nach­weise fehlen. Alle Anträge werden der Reihe nach ab­ge­arbeitet.

Die Be­freiung ist grund­sätz­lich rück­wirkend zum 18. Juli 2018 mög­lich, sofern die Voraus­setzungen dafür vor­liegen. Durch eine spätere Antrag­stellung ent­steht des­halb niemandem ein Nach­teil. Eventuell zu viel ge­zahlte Beiträge werden mit den Beiträgen für die Haupt­wohnung ver­rechnet oder zurück­erstattet.

Das Antrags­formular und weitere Informationen zum Thema Beitrags­befreiung für Neben­wohnungen finden sich auf rundfunkbeitrag.de (direkt per Klick auf den Button auf der Start­seite oder per Ein­gabe des Web­codes BF08 in die Such­maske).

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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