Direkt zum Inhalt springen

Pressemitteilung -

Keine Rundfunkbeitragspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Asyl­be­werber­innen und Asyl­be­werber müssen keinen Rund­funk­beitrag zahlen. Städte und Kommunen wurden vom Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio da­rüber infor­miert. Sie können dem Beitrags­service ihre Asyl­be­werber­unter­künfte melden und so sicher­stellen, dass die Asyl­be­werber­innen und Asyl­be­werber nicht auto­ma­tisch an­ge­schrieben werden.

Köln, 14.09.2015   Asyl­be­werber­innen und Asyl­be­werber müssen keinen Rund­funk­beitrag zahlen. Nach dem Rund­funk­beitrags­staats­ver­trag steht Asyl­be­werber­innen und Asyl­be­werbern, die Leistungen nach dem Asyl­be­werber­leistungs­gesetz er­halten, eine Be­freiung vom Rund­funk­beitrag zu.

„An­ge­sichts der zu­nehmenden An­zahl von Flücht­lingen haben wir mit den Städten und Kommunen eine un­büro­kra­tische Lösung ver­ein­bart, damit Flüchtlinge – auch wegen der Sprach­barriere – nicht selbst in Kontakt mit dem Beitrags­service treten müssen“, er­klärt Eva-Maria Michel, Justiziarin beim WDR und Leiter­in der Beitrags­kommu­ni­ka­tion von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio.

Um sicher­zu­stellen, dass Asyl­be­werber­innen und Asyl­be­werber erst gar nicht an­ge­schrieben werden, ist der Beitrags­service aller­dings auf die aktive Unter­stüt­zung der Städte und Kommunen an­ge­wiesen, die für die Unter­brin­gung der Asyl­be­werber­innen und Asyl­be­werber zu­ständig sind. „Nur wenn wir wissen, wo eine Flücht­lings­unter­kunft ist, können wir diese Adresse in unserem System sperren“, erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäfts­führer des Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Alleine an­hand der Melde­daten einer Person kann der Beitrags­service nicht wissen, dass es sich hier­bei um eine Asyl­be­werber­in oder Asyl­be­werber handelt, so Wolf weiter.

Grund für die An­schreiben, die der Beitrags­service auto­ma­ti­siert ver­schickt, ist das Ver­fahren zur Erst­er­fassung von beitrags­pflichtigen Wohnungen. Wenn Asyl­be­werber­innen und Asyl­be­werber von der zu­ständigen Sozial­be­hörde melde­recht­lich er­fasst sind, werden diese Melde­daten, wie die von allen anderen Bürger­innen und Bürgern auch, an den Beitrags­service über­mittelt. Da diese Melde­daten keinen Hin­weis da­rauf ent­halten, dass es sich bei der ge­meldeten Person um eine Asyl­be­werber­in oder einen Asyl­be­werber handelt, schreibt der Beitrags­service alle Personen an, die keiner an­ge­meldeten Wohnung zu­ge­ordnet werden können und bittet um Klärung der Beitrags­pflicht.

Die Dach­ver­bände der deutschen Städte und Kommunen hat der Beitrags­service be­reits im Jahr 2014 da­rüber infor­miert, um von vorn­he­rein zu ver­hindern, dass Schreiben an diese Anschriften aus­ge­löst werden. Er­halten Asyl­bewerber­innen und Asyl­be­werber in Einzel­fällen doch ein An­schreiben des Beitrags­service, sollten die Be­treuer zeit­nah reagieren und den Beitrags­service über den Asyl­be­werber­status infor­mieren. Nur durch eine ent­sprechende Rück­meldung lässt sich ver­hindern, dass die an­ge­schriebenen Personen in der Folge zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldet werden und eine Zahlungs­auf­forde­rung er­halten. Am schnellsten geht dies über die Kontakt­formulare auf rundfunkbeitrag.de sowie die Hot­line des Beitrags­service.

Um­fang­reiche Infor­ma­tionen in ver­schiedenen Sprachen, Ant­worten auf die häufigsten Fragen sowie alle not­wendigen Formulare rund um den Rund­funk­beitrag finden sich auf der Website rundfunkbeitrag.de.

Themen

Kategorien


Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Kontakt

Christian Gärtner

Christian Gärtner

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice