Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen
Endet eine Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nach § 4 RBStV vorzeitig, können Beitragskontoinhaber dies dem Beitragsservice ab sofort mithilfe eines neuen Online-Formulars mitteilen.
Der Beitragsservice empfiehlt eine frühzeitige Rückmeldung, sobald eine Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung vorzeitig wegfällt, um eventuelle Nachforderungen zu vermeiden.
Köln, 09