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Pressemitteilung -

Für mehr Beitragsgerechtigkeit: Meldedatenabgleich 2018 beginnt

Köln, 27.04.2018 – Am 6. Mai startet der Melde­daten­ab­gleich 2018 zum Rund­funk­beitrag. Der Beitragss­ervice von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio gleicht ab diesem Tag aus­ge­wählte Daten der Ein­wohner­meldeämter aller voll­jährigen Bürgerinnen und Bürger mit seinen Bestands­daten ab. Ziel des Melde­daten­ab­gleichs ist es zu klären, für welche Wohnungen bis­lang kein Rund­funk­beitrag ent­richtet wird.

Bürgerinnen und Bürger, die keiner be­reits zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldeten Wohnung zu­ge­ordnet werden können, schreibt der Beitrags­service an und bittet um Rück­meldung, ob eine An­meldung not­wendig ist. An­ge­schriebene Bürgerinnen und Bürger sollten das bei­ge­fügte Antwort­formular ausfüllen und an den Beitrags­service zurück­senden oder das Online­formular auf rundfunkbeitrag.de für ihre Rück­meldung nutzen (im Such­feld den Web­code AL06 ein­geben).

Melden die angeschriebenen Personen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden ihre Daten unverzüglich gelöscht. Bei Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen. Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet sie der Beitragsservice automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.

„Der Meldedatenabgleich 2018 soll sicherstellen, dass sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen“, unterstreicht Dr. Hermann Eicher, SWR-Justiziar und in der ARD federführend für den Rundfunkbeitrag zuständig. Der Gesetzgeber habe den Meldedatenabgleich 2018 beschlossen, um den Datenbestand des Beitragsservice aktuell zu halten und so für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, so Eicher weiter.

Ohne den Meldedatenabgleich könne es zu Konstellationen kommen, in denen für eine Wohnung unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt werde, erläutert Dr. Stefan Wolf, Geschüftsführer des Beitragsservice: „Zieht ein Beitragszahler aufgrund einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft aus, erhält der Beitragsservice unter Umständen keine Informationen zu den Personen, die weiterhin in der Wohnung wohnen.“

Die Einwohnermeldeämter übermitteln dem Beitragsservice vom 6. Mai bis voraussichtlich Anfang Juli sukzessive die notwendigen Meldedaten, d. h. Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand, Geburtsdatum und den Tag des Einzugs in die Wohnung. Die übermittelten Informationen werden vom Beitragsservice schnellstmöglich verarbeitet und unter strenger Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gelöscht.

Weitere Informationen rund um den Meldedatenabgleich und zum Datenschutz sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden sich unter rundfunkbeitrag.de.

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

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Goran Goić

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Pressekontakt Leitung Unternehmenskommunikation
Christian Gärtner

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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