Pressemitteilung -
Für mehr Beitragsgerechtigkeit: Meldedatenabgleich 2018 beginnt
Köln, 27.04.2018 – Am 6. Mai startet der Meldedatenabgleich 2018 zum Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht ab diesem Tag ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit seinen Bestandsdaten ab. Ziel des Meldedatenabgleichs ist es zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Bürgerinnen und Bürger, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice an und bittet um Rückmeldung, ob eine Anmeldung notwendig ist. Angeschriebene Bürgerinnen und Bürger sollten das beigefügte Antwortformular ausfüllen und an den Beitragsservice zurücksenden oder das Onlineformular auf rundfunkbeitrag.de für ihre Rückmeldung nutzen (im Suchfeld den Webcode AL06 eingeben).
Melden die angeschriebenen Personen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden ihre Daten unverzüglich gelöscht. Bei Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen. Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet sie der Beitragsservice automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.
„Der Meldedatenabgleich 2018 soll sicherstellen, dass sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen“, unterstreicht Dr. Hermann Eicher, SWR-Justiziar und in der ARD federführend für den Rundfunkbeitrag zuständig. Der Gesetzgeber habe den Meldedatenabgleich 2018 beschlossen, um den Datenbestand des Beitragsservice aktuell zu halten und so für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, so Eicher weiter.
Ohne den Meldedatenabgleich könne es zu Konstellationen kommen, in denen für eine Wohnung unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt werde, erläutert Dr. Stefan Wolf, Geschüftsführer des Beitragsservice: „Zieht ein Beitragszahler aufgrund einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft aus, erhält der Beitragsservice unter Umständen keine Informationen zu den Personen, die weiterhin in der Wohnung wohnen.“
Die Einwohnermeldeämter übermitteln dem Beitragsservice vom 6. Mai bis voraussichtlich Anfang Juli sukzessive die notwendigen Meldedaten, d. h. Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand, Geburtsdatum und den Tag des Einzugs in die Wohnung. Die übermittelten Informationen werden vom Beitragsservice schnellstmöglich verarbeitet und unter strenger Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gelöscht.
Weitere Informationen rund um den Meldedatenabgleich und zum Datenschutz sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden sich unter rundfunkbeitrag.de.
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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.