Verwaltungsgerichtshof Hessen bestätigt: Kein Anspruch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags
Köln, 13.02.2018 – Das höchste hessische Verwaltungsgericht hat sich mit der Zahlungsweise des Rundfunkbeitrags befasst. In zwei Berufungsverfahren gegen den Hessischen Rundfunk entschied das Gericht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht verpflichtet seien, Bargeld zur Zahlung des Rundfunkbeitrags anzunehmen (Az. 10 A 2929/16, 10 A 116/17).
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