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Pressemitteilung -

Einmaliger Datenabgleich zum neuen Rundfunkbeitrag

Köln, 03.03.2013 – Wenige Monate nach Ein­führung des Rund­funk­beitrags erfolgt der nächste Schritt im Um­stel­lungs­pro­zess: Ab März wird der Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio die Adress­daten der Beitrags­zahler ein­malig mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen. „Im Zuge des Umstellungsprozesses bis Ende 2014 werden wir nach und nach klären, für welche Wohnung bereits ein Rund­funk­beitrag bezahlt wird und wer sich noch an­melden muss. Dabei hilft der ein­malige Daten­ab­gleich mit den Ein­wohner­melde­ämtern und sorgt somit für Beitrags­gerech­tig­keit", sagt Hermann Eicher, Justi­tiar des SWR. Vor-Ort-Kontrol­len an den Haus­türen sind damit nicht mehr not­wendig.

Recht­liche Grund­lage für den Daten­abgleich ist der Rund­funk­beitrags­staats­vertrag. Der Gesetz­geber ermög­licht damit, die vor­han­denen Beitrags­konten des Beitrags­service mit den Daten der Behörden zu ver­gleichen, um so sicher zu stellen, dass sich alle beitrags­pflich­tigen Bürge­rin­nen und Bürger an der Finan­zierung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks beteiligen.

Beim Abgleich werden Angaben zu Name, Adresse, Familien­stand, Geburts­tag und Tag des Einzugs über­mittelt. Die Daten werden dem Beitrags­service lediglich befristet zur Ver­fügung gestellt, unter höchsten daten­schutz­recht­lichen Auf­lagen schnellst­möglich bearbeitet und an­schließend gelöscht. Die Ver­arbeitung der über­mittel­ten Daten unter­liegt einer strengen daten­schutz­recht­lichen Zweck­bindung. Der Beitrags­service gibt keine Adressen an Dritte weiter. Angaben von bereits gemeldeten Beitrags­zahlern oder über­flüssige Daten von Personen, die beispiels­weise keinen Rund­funk­beitrag zahlen müssen, werden un­mittel­bar gelöscht. Der Daten­abgleich ist gesetz­lich geregelt und im Rund­funk­staats­ver­trag verankert, dem alle 16 Länder­parlamente 2011 zugestimmt hatten.

Das neue Finan­zierungs­modell schafft Beitrags­gerech­tig­keit und sichert so das soli­darische Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rund­funk­systems. Am 1. Januar 2013 hat der neue Rund­funk­beitrag die Rund­funk­gebühr abgelöst. Mit der Abkehr von einer geräte­abhän­gigen Gebühr hin zu einem techno­logie­neutralen Modell wurde die Rund­funk­finan­zierung auf eine zeit­gemäße Grund­lage gestellt. Für Bürge­rin­nen und Bürger gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. presse@rundfunkbeitrag.de www.rundfunkbeitrag.de

Die wichtig­sten Infor­mationen zum Daten­abgleich finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Kontakt

Christian Gärtner

Christian Gärtner

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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