Pressemitteilung -
Beitragssenkung ab April 2015
Köln, 20.03.2015 – Am 01. April 2015 wird der Rundfunkbeitrag erstmals in der Geschichte der Rundfunkfinanzierung gesenkt: Von 17,98 Euro auf 17,50 Euro pro Monat.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder hatten dies bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Zwischenzeitlich haben alle Landesparlamente diesem Beschluss zugestimmt. Auch wenn die Umstellung beim Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio automatisch abläuft, gibt es einige Punkte die beachtet werden sollten. Hier die Details im Überblick.
Was ist bei der Zahlung des reduzierten Rundfunkbeitrags zu beachten?
Den zu zahlenden Betrag müssen Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls nicht selbst neu berechnen. Der neue Betrag wird entweder auf der Zahlungsaufforderung des Beitragsservice oder dem Kontoauszug ausgewiesen – sofern man am Lastschriftverfahren teilnimmt.
Sollte versehentlich der alte Betrag überwiesen worden sein, wird dies in der nächsten Zahlungsaufforderung berücksichtigt.
Alle die den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag zahlen, sollten darauf achten, Ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen. Der Beitragsservice informiert alle Dauerauftragszahler schriftlich über die Beitragssenkung.
Beitragssenkung für Bürgerinnen und Bürger
So setzt sich der geänderte Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger zukünftig zusammen:
Bis zum 31. März 2015 beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es monatlich 17,50 Euro.
Der ermäßigte Rundfunkbeitrag reduziert sich ebenfalls ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.
Beitragssenkung für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls
Die Höhe des Rundfunkbeitrags orientiert sich nach wie vor an der Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge und eventuell vorhandener Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen.
Die neue und die alte Höhe des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:
Staffel | Beschäftigte pro Betriebsstätte | Anzahl der Beiträge | Beitragshöhe pro Monat in Euro bis 31.03.2015 | Beitragshöhe pro Monat in Euro ab 01.04.2015 |
1 | 0 bis 8 | 1/3 | 5,99 | 5,83 |
2 | 9 bis 19 | 1 | 17,98 | 17,50 |
3 | 20 bis 49 | 2 | 35,96 | 35,00 |
4 | 50 bis 249 | 5 | 89,90 | 87,50 |
5 | 250 bis 499 | 10 | 179,80 | 175,00 |
6 | 500 bis 999 | 20 | 359,60 | 350,00 |
7 | 1.000 bis 4.999 | 40 | 719,20 | 700,00 |
8 | 5.000 bis 9.999 | 80 | 1.438,40 | 1.400,00 |
9 | 10.000 bis 19.999 | 120 | 2.157,60 | 2.100,00 |
10 | ab 20.0000 | 180 | 3.236,40 | 3.150,00 |
Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug reduziert sich ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.
Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der neue monatliche Rundfunkbeitrag ab 1. April 2015 ebenfalls 5,83 Euro.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um den Rundfunkbeitrag finden sich auf unserer Website www.rundfunkbeitrag.de.
Neben aktuellen Hinweisen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden sich dort auch alle Antrags- und Kontaktformulare.
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen können das Service-Portal für Unternehmen nutzen und dort bequem Ihre beitragsrelevanten Daten verwalten.
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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.