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Pressemitteilung -

Beitragssenkung ab April 2015

Köln, 20.03.2015 – Am 01. April 2015 wird der Rund­funk­bei­trag erst­mals in der Geschichte der Rund­funk­finan­zie­rung ge­senkt: Von 17,98 Euro auf 17,50 Euro pro Monat.

Die Minister­präsi­dentinnen und Minister­präsidenten der Länder hatten dies be­reits im ver­gan­ge­nen Jahr be­schlossen. Zwischen­zeit­lich haben alle Landes­parla­men­te diesem Be­schluss zu­ge­stimmt. Auch wenn die Um­stellung beim Beitrags­service von ARD, ZDF, Deutsch­land­radio auto­matisch ab­läuft, gibt es einige Punkte die be­achtet werden sollten. Hier die Details im Über­blick.

Was ist bei der Zahlung des redu­zier­ten Rund­funk­beitrags zu be­achten?

Den zu zahlenden Betrag müssen Bürger­innen und Bürger bzw. Unter­nehmen, Insti­tuti­onen und Ein­rich­tungen des Ge­mein­wohls nicht selbst neu be­rechnen. Der neue Betrag wird ent­weder auf der Zahlungs­auf­forde­rung des Beitrags­service oder dem Konto­aus­zug aus­ge­wiesen – sofern man am Last­schrift­ver­fahren teil­nimmt.

Sollte ver­sehent­lich der alte Betrag über­wiesen worden sein, wird dies in der nächsten Zahlungs­auf­forde­rung be­rück­sichtigt.

Alle die den Rund­funk­beitrag per Dauer­auf­trag zahlen, sollten da­rauf achten, Ihren Dauer­auf­trag ent­sprechend an­zu­passen. Der Beitrags­service infor­miert alle Dauer­auf­trags­zahler schrift­lich über die Beitrags­senkung.

Beitrags­senkung für Bürger­innen und Bürger

So setzt sich der ge­änderte Rund­funk­beitrag für Bürger­innen und Bürger zu­künftig zu­sammen:

Bis zum 31. März 2015 be­trägt der monat­liche Rund­funk­beitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es monat­lich 17,50 Euro.

Der er­mäßigte Rund­funk­beitrag reduziert sich eben­falls ab 1. April 2015 von monat­lich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.

Beitrags­senkung für Unter­nehmen, Insti­tuti­onen und Ein­rich­tungen des Gemein­wohls

Die Höhe des Rund­funk­beitrags orien­tiert sich nach wie vor an der An­zahl der Betriebs­stätten und der dort sozial­ver­siche­rungs­pflichtig Be­schäftig­ten, der beitrags­pflich­tigen Kraft­fahr­zeuge und even­tuell vor­handener Hotel- und Gäste­zimmer sowie Ferien­wohnungen.

Die neue und die alte Höhe des Rund­funk­beitrags für Betriebs­stätten ent­nehmen Sie bitte der nach­folgenden Über­sicht:

Staffel Be­schäftigte pro Betriebs­stätte An­zahl der Beiträge Beitrags­höhe pro Monat in Euro bis 31.03.2015 Beitrags­höhe pro Monat in Euro ab 01.04.2015
1 0 bis 8 1/3 5,99 5,83
2 9 bis 19 1 17,98 17,50
3 20 bis 49 2 35,96 35,00
4 50 bis 249 5 89,90 87,50
5 250 bis 499 10 179,80 175,00
6 500 bis 999 20 359,60 350,00
7 1.000 bis 4.999 40 719,20 700,00
8 5.000 bis 9.999 80 1.438,40 1.400,00
9 10.000 bis 19.999 120 2.157,60 2.100,00
10 ab 20.0000 180 3.236,40 3.150,00

Der Rund­funk­beitrag für ein beitrags­pflichti­ges Kraft­fahr­zeug redu­ziert sich ab 1. April 2015 von monat­lich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.

Für Hotel- und Gäste­zimmer sowie Ferien­wohnungen be­trägt der neue monat­liche Rund­funk­beitrag ab 1. April 2015 eben­falls 5,83 Euro.

Weitere Informa­tionen

Weitere Informa­tionen rund um den Rund­funk­beitrag finden sich auf unserer Web­site www.rundfunkbeitrag.de.

Neben aktuellen Hin­weisen sowie Ant­worten auf die häufigsten Fragen finden sich dort auch alle Antrags- und Kontak­tformulare.

Unter­nehmen, Insti­tu­tionen und Ein­rich­tungen können das Service-Portal für Unter­nehmen nutzen und dort be­quem Ihre beitrags­re­le­vanten Daten ver­walten.

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Kontakt

Christian Gärtner

Christian Gärtner

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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