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Pressemitteilung -

Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag

Köln, 05.03.2015 – Nach dem vor­läufigen Jahres­ab­schluss des Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio be­laufen sich die Gesamt­er­träge aus dem Rund­funk­beitrag für das Jahr 2014 auf 8,324 Milliarden Euro. Im Ver­gleich zu den Er­trägen 2013 sind das Mehr­erträge von 643 Millionen Euro. Darin ent­halten sind zu einem er­heblichen Teil offene Forde­rungen, zu denen noch keine Zahlungen ein­ge­gangen sind.

Auf der Basis dieses Jahres und einer Ab­schät­zung für 2015 und 2016 er­geben sich in der laufen­den Periode 2013 bis 2016 Mehr­erträge von ins­gesamt ca. 1,5 Milliarden Euro.

Diese Mehr­erträge resultieren über­wiegend aus dem ein­maligen Melde­daten­ab­gleich und der au­to­matischen An­meldung durch den Beitrags­service. Auto­matisch an­ge­meldete Rund­funk­teil­neh­mer haben in der Ver­gangen­heit keine Rund­funk­gebühren oder -beiträge ge­zahlt. Rund drei Viertel der Mehr­erträge im Jahr 2014 kommen aus der auto­matischen An­meldung. Der ARD-Vorsitzen­de Lutz Marmor: „Wir haben nun eine deutlich höhere Bei­trags­gerech­tig­keit, da die Finan­zie­rung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks jetzt von allen ge­tragen wird." Der ZDF-Inten­dant Thomas Bellut: „Das ist den Ehr­lichen gegen­über nur fair. Damit ist eines der Haupt­ziele der Finanzie­rungs­reform er­reicht."

Die Erträge aus den auto­matischen An­mel­dungen waren in der An­mel­dung der Rund­funk­anstal­ten zum 19. KEF-Bericht nicht ent­halten, da die auto­matische An­mel­dung zum da­maligen Zeit­punkt noch nicht be­schlossen war. Daraus er­gibt sich ein Groß­teil der Differenz zwischen den damals ge­schätzten Beitrags­ein­nahmen und den heutigen vor­läufigen Gesamt­er­trägen. In den Mehr­er­trä­gen 2014 sind auch er­heb­liche Einmal-Effekte ent­halten, weil Rund­funk­bei­träge für 2013 zum Teil erst in 2014 er­hoben wurden.

ARD, ZDF und Deutsch­land­radio dürfen die Mehr­ein­nahmen nicht be­halten, sie liegen auf Sonder­konten. Zur Ver­fügung steht den Sendern nur das Geld, das die Kommission zur Er­mitt­lung des Finanz­bedarfs der Rund­funk­anstalten (KEF) in ihrem 19. Bericht als Finanz­be­darf für die Jahre 2013-2016 an­er­kannt hat.

Die Mehr­er­träge sind eine gute Nach­richt für die Beitrags­zahler. Die Ergebnisse lassen er­warten, dass der Rund­funk­beitrag bis 2020 trotz steigender Kosten stabil bleiben kann. Exakte und end­gültige Ergebnisse werden mit dem 20. KEF-Bericht vor­liegen, der Anfang 2016 ver­öffent­licht wird.

Zur Information: Die Länder be­ab­sichti­gen, den Rund­funk­beitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro zum 1. April 2015 zu senken. Zudem soll der Rund­funk­beitrags­staats­vertrag im Hin­blick auf not­wendige Nach­besse­rungen evaluiert werden. Auch dies kann zu einer Redu­zie­rung des Beitrags­auf­kommens führen.

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Kontakt

Christian Gärtner

Christian Gärtner

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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