Gerichtsentscheidung: Bundesverwaltungsgericht fordert Ausnahme für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen ohne TV- und Internetempfang
Köln, 29.09.2017 – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat sich mit den Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer befasst. In seiner Entscheidung hat das Gericht Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der pauschalen Beitragspflicht für Zimmer von Beherbergungsbetrieben geäußert (BVerwG 6 C 32.16). Für Hotel- oder Gästezimmer sowie Ferien