Rundfunkbeitrag: Unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flut in süddeutschen Katastrophengebieten
Betroffene der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland können beim Beitragsservice eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
In Katastrophengebieten ist die Abmeldung ohne Nachweise ab dem 1. Juni 2024 sowie bis zu sechs Monate rückwirkend möglich.
Das Abmeldeformular sowie alle Informationen zum Thema stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung.
Köln, 27.06.2024 – Der Beitr