Pressemitteilung -
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2023 vor: Bundesweiter Meldedatenabgleich sorgt für deutlichen Anstieg des Wohnungsbestands
- Wohnungsbestand erhöht sich nach bundesweitem Meldedatenabgleich um rund 900.000 Wohnungen; erstmals über 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet.
- Beitragserträge steigen durch Wohnungsneuanmeldungen auf rund neun Milliarden Euro; Ertragsrückgang nach Abschluss laufender Klärungsverfahren in diesem Jahr erwartet.
- Beitragsbefreiungen trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erneut rückläufig; Bezug von Bürgergeld und Grundsicherung im Alter Hauptgründe für Befreiungen.
- Aufwandsentwicklung beim Beitragsservice trotz allgemeiner Teuerung deutlich unter Inflationsniveau; Effizienz- und Wirtschaftlichkeitssteigerungen sorgen für Einsparungen.
Köln, 25.06.2024 – Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag lagen 2023 bei rund 9,02 Milliarden Euro – ein Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt 8,85 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio. 170 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten. Grund für den Ertragsanstieg ist der bundesweite Meldedatenabgleich 2022, infolgedessen im Jahr 2023 zahlreiche Wohnungen – teils für zurückliegende Zeiträume – neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet wurden. Die Zahl der Wohnungen stieg um 909.435 auf insgesamt 40.698.001. Damit waren erstmals über 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemeldet (2022: 39.788.566). Die Zahl der Beitragskonten erhöhte sich entsprechend auf insgesamt 47.016.711 (2022: 45.957.188).
Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, weist jedoch darauf hin, dass nicht alle neu angemeldeten Wohnungen dauerhaft im Bestand des Beitragsservice verbleiben werden. „Aus den Erfahrungen der zurückliegenden bundesweiten Meldedatenabgleiche wissen wir, dass nach Abschluss aller Verfahren zur Klärung der Beitragspflicht viele Wohnungen wieder abgemeldet werden müssen, weil dort bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder der Wohnungsinhaber bzw. die Wohnungsinhaberin von der Beitragspflicht befreit werden kann.“ Nach aktueller Planung gehe man davon aus, dass ca. 500.000 der neu angemeldeten Wohnungen im Bestand des Beitragsservice verbleiben werden. Beim Anstieg der Beitragserträge im Berichtsjahr handele es sich um einen „Einmaleffekt“. Für das laufende Jahr 2024 rechnet der Beitragsservice mit einem verringerten Ertragsniveau.
Beitragsbefreiungen trotz erschwerter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen rückläufig
Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen und der hohen Inflation im Jahr 2023 ging die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit waren, erneut leicht zurück. Allerdings betrug der Rückgang lediglich noch 0,4 Prozent (2022: –2,4 Prozent). Insgesamt waren damit zum 31. Dezember 2023 rund 2,42 Millionen Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit (2022: 2,43 Millionen). Seit 2018 nimmt die Anzahl der Befreiungen aufgrund des Bezugs von Bürgergeld – dem früheren Arbeitslosengeld II – kontinuierlich ab. Rund zwei Drittel der Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht (62,84 Prozent) resultieren aus dem Bezug von Bürgergeld, gefolgt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (27,54 Prozent).
Kostenentwicklung beim Beitragsservice deutlich unter allgemeiner Teuerungsrate
Beim Beitragseinzug sorgten gestiegene Kosten in mehreren Bereichen für ein leichtes Plus bei den Aufwendungen. Der Anstieg um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr lag jedoch erneut deutlich unter der durchschnittlichen Inflationsrate in Deutschland von 5,9 Prozent. Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen für den Beitragseinzug im Berichtsjahr auf knapp 182,8 Millionen Euro (2022: 178,1 Millionen Euro). Der durchschnittliche Aufwand je Beitragskonto betrug 3,89 Euro – dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um lediglich einen Cent je Beitragskonto (2022: 3,88 Euro).
Abfedern konnte der Beitragsservice seine höheren Ausgaben durch die erfolgreiche Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Diese führten unter anderem zu einer Reduktion des Personalaufwands, geringeren Abschreibungen sowie entfallenden Portokosten.
Neues Konzept der Servicekommunikation umgesetzt
Der Beitragsservice hat im Berichtsjahr ein Konzept zum Ausbau seiner Servicekommunikation erarbeitet und Anfang 2024 mit einem neuen Bereich auf rundfunkbeitrag.de umgesetzt. In der Rubrik „Servicethemen“, die im Online-Newsroom des Beitragsservice angesiedelt ist, erscheinen mittlerweile regelmäßig Servicebeiträge zu verschiedenen Themen rund um den Rundfunkbeitrag.
Die Beiträge informieren über aktuelle Entwicklungen und erläutern die Regelungen des Rundfunkbeitrags für unterschiedliche Zielgruppen wie zum Beispiel Studierende oder Inhaber/-innen von Nebenwohnungen. Ziel ist es, die Betroffenen dazu zu befähigen, ihre Beitragsangelegenheiten mithilfe der zur Verfügung stehenden und stetig wachsenden Online-Services des Beitragsservice schneller und selbstständig zu erledigen.
Indem mehr Sachvorgänge online an den Beitragsservice übermittelt werden, trägt die Maßnahme nicht nur zur zügigen und zufriedenstellenden Erledigung der Anliegen der Beitragszahlenden bei, sondern erhöht zugleich die Kosteneffizienz der Vorgangsbearbeitung.
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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.