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Alle Meldungen

  • Beitragsservice stellt Jahresbericht 2023 vor: Bundesweiter Meldedatenabgleich sorgt für deutlichen Anstieg des Wohnungsbestands

    Wohnungsbestand erhöht sich nach bundesweitem Meldedatenabgleich um rund 900.000 Wohnungen; erstmals über 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet. Beitragserträge steigen durch Wohnungsneuanmeldungen auf rund neun Milliarden Euro; Ertragsrückgang nach Abschluss laufender Klärungsverfahren in diesem Jahr erwartet. Beitragsbefreiungen trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingunge

  • Інформація про абонентську плату за теле- та радіомовлення для біженців

    Якщо ви втекли в Німеччину і тепер переїжджаєте в окрему квартиру, то після реєстрації в органі реєстраційного обліку з вами зв'яжеться абонентська служба ARD, ZDF та Deutschlandradio з питання абонентської плати за теле- та радіомовлення. Ми розповімо про те, що вам потрібно знати.

    Кілька людей відпочивають на матрацах і ковдрах у приміщенні тимчасового притулку, дехто читає або користується планшетами.
  • Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Helfer

    Wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind und nun hierzulande in eine eigene Wohnung ziehen, werden sie nach Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag angeschrieben. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen.

    Mehrere Menschen ruhen sich auf Matratzen und Decken in einem Notunterkunftsraum aus, einige lesen oder nutzen Tablets.
  • Gemeinsam für Vertrauen und Integrität: Beitragsservice verabschiedet neuen Verhaltenskodex

    Der Beitragsservice hat einen neuen Kodex für ethisches Verhalten, gesetzeskonformes Handeln und verantwortungsvolle Zusammenarbeit verabschiedet. Der Verhaltenskodex legt für Themen wie Korruptionsprävention, Datenschutz, Antidiskriminierung, Vielfalt, Arbeitssicherheit und Umweltschutz verbindliche Richtlinien fest. Festgeschrieben werden zudem einheitliche Qualitätsstandards, die einen effizie

  • Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin?

    Ziehen mitbewohnende Personen, Partner oder Partnerinnen aus der gemeinsamen Wohnung aus, gibt es einiges zu klären. Miete, Versicherungen, Energieverträge müssen angepasst werden. Was dabei schnell vergessen wird, ist der Rundfunkbeitrag. Wir verraten Ihnen, woran Sie denken sollten.

    Frau mit roten Haaren und orangefarbener Brille schaut draußen überrascht auf ein Dokument und hebt fragend die Hand.
  • Beitragsservice als Arbeitgeber zweifach ausgezeichnet

    Der Beitragsservice ist vom Deutschen Institut für Qualitätsstandards und -prüfung (DIQP) als familienfreundlicher sowie als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet worden. Grundlage der Zertifizierung ist eine repräsentative Umfrage unter 550 Mitarbeitenden, von denen mehr als drei Viertel den Beitragsservice als familienfreundlich bewerteten. Beide Gütesiegel nutzt der Beitragsservice künftig in seiner P

  • Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor – Krieg und Zeitenwende bislang ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag

    Mehr Wohnungsneubauten und Beitragsanpassung im August 2021 führen zu leichtem Ertragsplus; perspektivische Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nicht absehbar. Inflation und Tarifsteigerungen sorgen für höhere Aufwendungen für Beitragseinzug; Maßnahmen des unternehmensweiten Strategieprozesses wirken kostendämpfend. Bundesweiter Meldedatenabgleich mit dem Versand von Klärungsschreiben angelaufen; Be

  • Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

    Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben. Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neu

  • Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

    Ab dem 6. November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern und gleicht diese zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht mit seinen Bestandsdaten ab. Bürgerinnen und Bürger, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und

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