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Zieht eine beitragszahlende Person um, nimmt sie ihre Beitragsnummer mit. Verbleiben Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner in der Wohnung, müssen sie sich mit ihren Rundfunkbeitragszahlungen befassen. © Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin?

Ziehen mitbewohnende Personen, Partner oder Partnerinnen aus der gemeinsamen Wohnung aus, gibt es einiges zu klären. Miete, Versicherungen, Energieverträge müssen angepasst werden. Was dabei schnell vergessen wird, ist der Rundfunkbeitrag. Wir verraten Ihnen, woran Sie denken sollten.

Beitragsservice als Arbeitgeber zweifach ausgezeichnet

Beitragsservice als Arbeitgeber zweifach ausgezeichnet

Der Beitragsservice ist vom Deutschen Institut für Qualitätsstandards und -prüfung (DIQP) als familienfreundlicher sowie als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet worden. Grundlage der Zertifizierung ist eine repräsentative Umfrage unter 550 Mitarbeitenden, von denen mehr als drei Viertel den Beitragsservice als familienfreundlich bewerteten. Beide Gütesiegel nutzt der Beitragsservice künftig in seiner P

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor – Krieg und Zeitenwende bislang ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor – Krieg und Zeitenwende bislang ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag

Mehr Wohnungsneubauten und Beitragsanpassung im August 2021 führen zu leichtem Ertragsplus; perspektivische Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nicht absehbar. Inflation und Tarifsteigerungen sorgen für höhere Aufwendungen für Beitragseinzug; Maßnahmen des unternehmensweiten Strategieprozesses wirken kostendämpfend. Bundesweiter Meldedatenabgleich mit dem Versand von Klärungsschreiben angelaufen; Be

Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben. Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neu

Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

Ab dem 6. November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern und gleicht diese zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht mit seinen Bestandsdaten ab. Bürgerinnen und Bürger, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

Unternehmen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf Deutsch und Englisch sowie alle nötigen Antragsformulare stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung. Im Service-Portal für Unternehmen können

Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Lediglich ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin einer WG muss beim Beitragsservice angemeldet sein. Alles zum Rundfunkbeitra

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2021 vor – Stabilität trotz Corona

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2021 vor – Stabilität trotz Corona

Beitragsanpassung sorgt für Anstieg der Gesamterträge ab August 2021; Anzahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen nahezu konstant Zahl der coronabedingt freigestellten Betriebsstätten deutlich angestiegen; Befreiungen im privaten Bereich trotz Pandemie erneut rückläufig Kosten des Beitragseinzugs trotz Inflation spürbar gesenkt; Produktivitätssteigerungen durch weitere Digitalisierung d

Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Köln, 28.04.2022 – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27. April über die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden (Az. 6 C 2.21, 6 C 3.21; vgl. Pressemitteilung 26/2022 vom 28.04.2022).
Danach sind die Rundfunkanstalten grundsätzlich berechtigt, die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags in ihren Satzungen zu beschränken. Lediglich Beitragspflichtigen, die

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice