Direkt zum Inhalt springen
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2019 vor – Erträge aus Rundfunkbeiträgen und Zahl der angemeldeten Wohnungen konstant

Pressemitteilung -

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2019 vor – Erträge aus Rundfunkbeiträgen und Zahl der angemeldeten Wohnungen konstant

  • Die Erträge aus Rund­funk­beiträgen lagen im Jahr 2019 er­neut bei rund 8 Mrd. Euro. Der Melde­daten­abgleich sichert die Zahl der zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldeten Wohnungen und sorgt für Beitrags­ge­rechtig­keit.
  • Der 23. Rund­funk­ände­rungs­staats­vertrag schafft Rechts­siche­rheit bei der Befreiung für Neben­wohnungen: Auch Ehe­partner/-innen können sich nun von der Beitrags­pflicht be­freien lassen.
  • Der Beitrags­service baut seine digitalen Services weiter aus. Ein neues Online-Befreiungs­ver­fahren für Neben­wohnungs­inhaber/-innen ging im November 2019 an den Start.

Köln, 23.06.2020 – Im Jahr 2019 lagen die Erträge aus dem Rund­funk­beitrag bei rund 8 Mrd. Euro. Nach der rück­läufigen Ent­wick­lung der Jahre 2015-2017 blieben die Erträge damit auf Vor­jahres­niveau. Insgesamt 7.916 Mio. Euro flossen an ARD, ZDF und Deutsch­land­radio, 152 Mio. Euro er­hielten die Landes­medien­anstalten.

Die Zahl der zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldeten Wohnungen stieg im Jahr 2019 auf 39,9 Mio. – ein leichtes Plus von 0,9 % gegenüber dem Vorjahr. Haupt­grund für den An­stieg ist der bundes­weite Melde­daten­ab­gleich, der am 6. Mai 2018 ge­startet war und 2019 fort­ge­führt wurde. Insgesamt meldete der Beitrags­service 2019 rund 2 Mio. Wohnungen neu zum Rund­funk­beitrag an, davon knapp 480.000 in­folge des bundes­weiten Melde­daten­ab­gleichs.

Melde­daten­abgleich sichert Wohnungs­bestand und sorgt für Beitrags­stabili­tät

Seit Beginn des Melde­daten­abgleichs wurden damit insgesamt rund 1,1 Mio. Wohnungen neu an­ge­meldet. Davon werden voraus­sicht­lich rund 0,5 Mio. Wohnungen perspek­tivisch im Bestand des Beitrags­service ver­bleiben, schätzt Michael Krüßel, Geschäfts­führer des Beitrags­service: „Ohne den bundes­weiten Melde­daten­ab­gleich würde für diese Haus­halte zu Un­recht kein Rund­funk­beitrag ent­richtet. Dies zeigt deut­lich die beitrags­stabilisierende Wirkung des Melde­daten­ab­gleichs.“

Die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freit waren, ist im Berichts­jahr vor­über­gehend ge­sunken. Sie lag zum 31. Dezember 2019 bei rund 2,7 Mio. – rund 12,3 % weniger als ein Jahr davor. Ursache hierfür waren aus­ge­laufene Befreiungen in der zweiten Jahres­hälfte. Da diese jedoch rück­wirkend ver­längert werden können, sofern die Voraus­setzungen er­füllt sind, werden die Befreiungs­zahlen im laufenden Jahr wieder steigen und bis zum Jahres­ende voraus­sicht­lich wieder das Niveau von 2018 er­reichen. Die Corona-Pandemie könnte aller­dings zu einem An­stieg der Befreiungen auf­grund des Bezugs von Sozial­geld oder Arbeits­losen­geld II (ALG II) führen. Empfänger/-innen von ALG II und Sozial­geld machen aktuell zwei Drittel der Befreiten aus.

Zügige Um­setzung der neu ge­regel­ten Befreiungs­möglich­keit für Neben­wohnungen

Neu geregelt wurde im Berichts­jahr die Mög­lich­keit der Beitrags­befreiung für Inhaber/-innen von Neben­wohnungen. Nach dem ent­sprechen­den Urteil des Bundes­ver­fassungs­gerichts vom 18. Juli 2018 gingen bereits im Jahr 2018 rund 233.500 Vor­gänge zur Befreiung für Neben­wohnungen beim Beitrags­service ein, 2019 kamen knapp 162.000 Vor­gänge hin­zu. Die Zahl der Personen, die von der Rund­funkbeitrags­pflicht für ihre Neben­wohnung be­freit werden konnte, stieg bis Ende 2019 auf rund 131.000.

Zum 1. November 2019 änderte der Beitrags­service das Befreiungs­ver­fahren für Inhaber/-innen von Neben­wohnungen. Seit­dem können auch Ehe­partner/-innen und ein­ge­tragene Lebens­partner/-innen eine Beitrags­befreiung für ihre Neben­wohnung be­antragen, wenn sie neben der gemein­samen Haupt­wohnung zu­sätz­lich eine Neben­wohnung be­wohnen. Mit dem ge­änder­ten Be­freiungs­ver­fahren trägt der Beitrags­service dem 23. Rund­funk­ände­rungs­staats­ver­trag (RÄStV) Rechnung. Diesen haben die Regierungs­chefs/-innen der Bundes­länder Ende Oktober 2019 unter­zeichnet.

Online-Angebote des Beitrags­service mit konstant hohen Nutzungs­zahlen

Die Nutzung der Online-Angebote des Beitrags­service blieb 2019 stabil auf dem hohen Niveau des Vor­jahres. Die Zahl der Zu­griffe auf die Online-Formulare lag wie schon 2018 bei 2,88 Mio. Zu­ge­nommen hat er­neut die Zahl der Aufrufe der Web­site rundfunkbeitrag.de. Sie stieg um 2,9 % auf fast 33 Mio. Fast alle eigen­initiier­ten An­meldungen zum Rund­funk­beitrag werden mittler­weile online über­mittelt. Auch die positive Resonanz auf das Service-Portal für Unter­nehmen hält un­ver­mindert an. Die An­zahl der registrierten Nutzer/-innen kletterte auf rund 229.582. Das sind rund 5 % mehr als im Vor­jahr. Auch im kommenden Jahr wird der Beitrags­service die Digitali­sierung seiner Services vor­an­treiben und die Angebote auf rundfunkbeitrag.de weiter aus­­bauen.

Links

Themen

Kategorien


Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Kontakt

Christian Gärtner

Christian Gärtner

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice