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Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

Pressemitteilung -

Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

  • Ab dem 6. November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern und gleicht diese zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht mit seinen Bestandsdaten ab.
  • Bürgerinnen und Bürger, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und bittet um Rückmeldung.
  • Auf die Klärungsschreiben sollten Angeschriebene zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die benötigten Informationen zur eigenen Wohnung mitteilen; Die Rückmeldung geht am schnellsten online.

Köln, 27.10.2022 – Am 6. November beginnt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern mit seinen Bestandsdaten abzugleichen. Ziel des bundesweiten Meldedatenabgleichs ist es, zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt und findet – nach 2013 und 2018 – zum inzwischen dritten Mal statt.

Rückmeldung geht am einfachsten per Internet

Bürgerinnen und Bürger, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice an und bittet um Rückmeldung, ob eine Anmeldung notwendig ist. Angeschriebene sollten zeitnah auf das Klärungsschreiben reagieren und dem Beitragsservice die nötigen Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln. Dies geht am schnellsten und bequemsten online unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten (einfach den QR-Code auf dem Klärungsscheiben scannen). Alternativ kann auch das beigefügte Antwortformular ausgefüllt und an den Beitragsservice zurückgesendet werden.

Melden die angeschriebenen Personen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden ihre Daten unverzüglich gelöscht. Bei Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen. Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet der Beitragsservice sie automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.

Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit

„Der bundesweite Meldedatenabgleich, den der Gesetzgeber im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt hat, stellt sicher, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt und sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen“, erklärt Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice. Er sorge damit nicht nur für stabile Beiträge, sondern vor allem für Beitragsgerechtigkeit.

Ohne den Meldedatenabgleich, der regelmäßig alle vier Jahre stattfindet, könne es zu Konstellationen kommen, in denen für eine Wohnung unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt werde, so Krüßel: „Zieht eine Beitragszahlerin oder ein Beitragszahler aufgrund einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft aus, erhält der Beitragsservice unter Umständen keine Informationen zu den Personen, die weiterhin in der Wohnung wohnen und sich zum Rundfunkbeitrag anmelden müssen.“

Versand der Klärungsschreiben startet im Januar 2023

Die Einwohnermeldeämter übermitteln dem Beitragsservice vom 6. November bis voraussichtlich zum 8. Dezember 2022 die notwendigen Meldedaten, d. h. Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand, Geburtsdatum und den Tag des Einzugs in die Wohnung. Der Beitragsservice verarbeitet die übermittelten Informationen schnellstmöglich unter strenger Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und löscht sie anschließend.

Der sukzessive Versand von Klärungs- und Erinnerungsschreiben an Bürgerinnen und Bürger, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, beginnt am 10. Januar 2023 und wird voraussichtlich Ende Juni 2023 abgeschlossen sein.

Alle weiteren Informationen rund um den Meldedatenabgleich 2022 sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden sich unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten.

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Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 45,7 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. Mehr Informa­tionen unter rundfunkbeitrag.de.

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Christian Gärtner

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Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Sponholz

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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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