Pressemitteilung -
Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro
- Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro – er wird in dieser Höhe erstmals für August 2021 erhoben.
- Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt ab Ende August 2021 mit dem Einzug und informiert die Beitragszahlenden individuell und abhängig von der gewählten Zahlungsweise über die Anpassung der Beitragshöhe.
- Unter rundfunkbeitrag.de/beitragsanpassung finden Beitragszahlende alle Informationen zur Beitragsanpassung.
Köln, 18.08.2021 – Nachdem die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro Ende 2020 an der Absage der Abstimmung im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert war, gab das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt und ordnete die Geltung dieses Rundfunkbeitrags bis zu einer Neufestsetzung durch die Bundesländer an. Der Rundfunkbeitrag beträgt damit ab August 2021 monatlich 18,36 Euro.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt ab Ende August 2021 mit dem Einzug und informiert die Beitragszahlenden individuell und gemäß der Zahlungsweise, für die sie sich entschieden haben, über die Anpassung der Beitragshöhe. Grundsätzlich gilt dabei:
- Bei Beitragszahlenden, die dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilt haben und somit am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt. Eine Information über die neue Beitragshöhe findet sich im Verwendungszweck der entsprechenden Abbuchung.
- Beitragszahlende, die dem Beitragsservice kein SEPA-Mandat erteilt haben, erhalten – je nach gewähltem Zahlungsrhythmus – ab Ende August sukzessive Zahlungsaufforderungen, die die neue Beitragshöhe ausweisen.
Unter rundfunkbeitrag.de/beitragsanpassung finden private und gewerbliche Beitragszahler/-innen alles Wissenswerte rund um die Beitragsanpassung. Diese Seite wird kontinuierlich um weitere Informationen ergänzt, die sich im Zusammenhang mit der Umstellung auf die neue Beitragshöhe von 18,36 Euro pro Monat ergeben.
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Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.