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Factsheet Befreiung und Ermäßigung

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Factsheet Befreiung und Ermäßigung

Unser Factsheet verrät Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen möchten.
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Jonas Hammes

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Beitragsservice-Sachbearbeiter Michael erklärt, wann und wie Sie eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag beantragen können.

Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag: Unser Experte gibt Antworten

Grundsätzlich fällt der Rundfunkbeitrag pro Wohnung an. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Beitragspflichtige eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Ein Experte des Beitragsservice gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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