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Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bekommt einen neuen Geschäftsführer. Darauf hat sich der Verwaltungsrat des Beitragsservice jetzt verständigt. Michael Krüßel – derzeit Hauptabteilungsleiter Finanzen beim WDR – folgt auf Dr. Stefan Wolf, der den Beitragsservice Mitte des Jahres auf eigenen Wunsch verlassen hat. Köln, 18.11.2019 – Michael Krüßel (51) wird
Ab dem 1. November 2019 können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung beantragen. Bislang war dies nur für Personen möglich, die auch mit ihrer Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren. Der Beitragsservice stellt auf rundfunkbeitrag.de ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Ehepartner bz
Dr. Joachim Altmann, Leiter des Geschäftsbereichs IT, hat zum 1. Oktober 2019 die kommissarische Geschäftsführung des Beitragsservice übernommen. Dr. Stefan Wolf, seit 2011 Geschäftsführer des Beitragsservice, hat das Unternehmen zum 31. August verlassen. Claudia Seifert, Leiterin des Geschäftsbereichs Operations und seit dem Weggang Wolfs interimistische Geschäftsführerin, ist am
Endet eine Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nach § 4 RBStV vorzeitig, können Beitragskontoinhaber dies dem Beitragsservice ab sofort mithilfe eines neuen Online-Formulars mitteilen. Der Beitragsservice empfiehlt eine frühzeitige Rückmeldung, sobald eine Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung vorzeitig wegfällt, um eventuelle Nachforderungen zu vermeiden. Köln, 09.09.
Erträge aus dem Rundfunkbeitrag bleiben 2018 mit rund 8 Mrd. Euro nahezu konstant, Meldedatenabgleich stabilisiert den Wohnungsbestand beim Beitragsservice Urteile von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof sorgen für Rechtssicherheit, Befreiung für Nebenwohnungen eine der Herausforderungen im Berichtsjahr Nutzung der Online-Formulare steigt um knapp 43 %,
Das Bundesverwaltungsgericht setzte zwei Revisionsverfahren gegen den Hessischen Rundfunk bis zur abschließenden Klärung aus Der Europäische Gerichtshof soll prüfen, ob eine gesetzliche Beschränkung der Barzahlung mit europäischem Recht vereinbar ist Der Rundfunkbeitrag ist bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung weiterhin ausschließlich per Überweisung oder B
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