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Beitragsmythen – Teil 6: „Für meine Nebenwohnung fällt kein Rundfunkbeitrag an, oder?“
Der Rundfunkbeitrag fällt pro Wohnung an. Doch gilt das auch für Nebenwohnungen? Zeit, einen genaueren Blick auf das Thema zu werfen und zu schauen, was Inhabende von Nebenwohnungen wirklich wissen müssen.
„Für meine Nebenwohnung muss ich keinen Rundfunkbeitrag zahlen.“
Grundsätzlich ist jede Wohnung beitragspflichtig. Wenn Sie eine Haupt- und eine Nebenwohnung innehaben, müssen Sie prinzipiell für beide Wohnungen den Rundfunkbeitrag zahlen. Denn allein anhand der Meldedaten ist für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht erkennbar, ob es sich bei einer Wohnung um eine Nebenwohnung handelt oder ob sie lediglich auf eine andere Person mit gleichlautendem Namen angemeldet ist. Auf Antrag können Sie sich jedoch von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung befreien lassen.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Sie sind mit Haupt- und Nebenwohnung bei einer Meldebehörde gemeldet und
- Sie oder Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin zahlen für die Hauptwohnung bereits den Rundfunkbeitrag.
Zudem müssen sich andere volljährige Personen in dieser Nebenwohnung zur Klärung ihrer Rundfunkbeitragspflicht beim Beitragsservice melden, da die Befreiung nur für die antragstellende Person selbst gilt.
Wichtig: Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfolgt niemals automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag. Zudem müssen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise beifügen. Dies kann ein aktueller Zweitwohnungssteuerbescheid oder eine Meldebescheinigung, aus der die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnung hervorgeht, sein.
Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren und einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen? Unsere Expertin Katrin erklärt im Interview, wie schnell und unkompliziert das geht: Was für Nebenwohnungen gilt – unsere Expertin Katrin klärt auf.
Übrigens: Den häufigsten Grund für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellt der Bezug von sozialen Leistungen dar. Ob und wie Sie eine Befreiung beantragen können, erklärt Ihnen unser Experte Michael: Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag: Unser Experte gibt Antworten.
Video: Wie funktioniert eine Befreiung oder Ermäßigung? Unser Video gibt Antworten.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Befreiung und Ermäßigung finden Sie auch auf rundfunkbeitrag.de.
- Nebenwohnungen werden nicht automatisch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit, sondern ausschließlich auf Antrag.
- Dem Antrag auf Befreiung muss ein behördlicher Nachweis beigefügt werden, beispielsweise eine Meldebescheinigung für beide Wohnungen oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid.